- Lizenzgeber
- Das Unternehmen oder die Person, die die Softwarelizenz vergibt und bleibt Inhaber aller Eigentumsrechte.
- Lizenznehmer
- Das Unternehmen oder die Person, die das Recht erhält, die Software unter festgelegten Bedingungen zu nutzen.
- Lizenz
- Eine begrenzte, nicht-exklusive Genehmigung zur Nutzung der Software unter bestimmten Bedingungen und Einschränkungen.
- Gewährleistung
- Eine Zusicherung des Lizenzgebers, dass die Software in Übereinstimmung mit der dokumentation funktioniert und frei von Mängeln ist.
- Haftung
- Die rechtliche Verantwortung des Lizenzgebers für Schäden, die durch die Software oder deren Nichtfunktion entstehen.
- Trägermedium
- Der physische Datenträger (z. B. DVD, USB-Stick), auf dem die Software bereitgestellt wird.
- Stillschweigende Garantie
- Eine Garantie, die vom Gesetz automatisch angenommen wird, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Eigentumsrechte
- Die rechtliche Befugnis des Lizenzgebers, alleinig über die Software und deren Nutzung zu entscheiden.
- Geistiges Eigentum
- Alle Rechte an kreativ geschaffenen Werken wie Software, Designs oder Texte, die Lizenzgeber und Dritte besitzen können.
- Nicht-exklusiv
- Der Lizenzgeber darf die gleiche Software auch an andere Lizenznehmer vergeben.