- Vertragsparteien
- Die Personen oder Unternehmen, die einen Vertrag abschließen und sich gegenseitig verpflichten.
- Klausel
- Ein einzelner Abschnitt oder Punkt in einem Vertrag, der eine bestimmte Verpflichtung oder Regelung festlegt.
- Präambel
- Der einleitende Teil eines Vertrages, der den Grund und die Hintergründe der Vereinbarung erklärt.
- Haftungsbeschränkung
- Eine Klausel, die festlegt, wie viel Schadensersatz ein Unternehmen maximal zahlen muss, falls es seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
- Salvatorische Klausel
- Eine Bestimmung, die sicherstellt, dass ein Vertrag gültig bleibt, selbst wenn eine einzelne Klausel ungültig ist.
- Geistiges Eigentum
- Recht an Erfindungen, Urheberwerken, Marken und anderem immateriellem Eigentum; im Vertrag muss geklärt werden, wem es gehört.
- Schiedsklausel
- Eine Vereinbarung, dass Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht statt durch ordentliche Gerichte beigelegt werden.
- Vertraulichkeitsvereinbarung
- Eine Klausel, die regelt, welche Informationen geheim bleiben müssen und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
- Leistungsstörung
- Der Fall, wenn eine Vertragspartei ihre vereinbarten Verpflichtungen nicht erfüllt oder verzögert erfüllt.
- Geltendes Recht
- Die festgelegte Rechtsprechung, deren Gesetze für die Auslegung und Durchsetzung des Vertrages gelten.