Vorstandsbeschluss zur Bewilligung von Aktienoptionen

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FreiVorstandsbeschluss zur Bewilligung von Aktienoptionen

Auf einen Blick

Was es ist
Ein Vorstandsbeschluss zur Bewilligung von Aktienoptionen ist ein rechtlich bindender Beschluss, mit dem der Vorstand einer Kapitalgesellschaft die Gewährung von Aktienoptionen an Angestellte und Vorstandsmitglieder genehmigt. Die Vorlage ist als editiertes Word-Dokument kostenlos erhältlich und folgt deutschem Gesellschaftsrecht sowie dem geltenden Aktienoptionsplan.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen diesen Beschluss, wenn Sie als Unternehmen Mitarbeitern oder Vorstandsmitgliedern Aktienoptionen als Anreiz- oder Bonussystem anbieten möchten. Der Beschluss dokumentiert die Zustimmung des Vorstands und legt die Bedingungen der Optionsvergabe fest.
Was enthalten ist
Die Vorlage enthält die formale Feststellung des Vorstands zur Optionsvergabe, die Bestätigung des marktgerechten Werts der Stammaktien zum Bewilligungsdatum, die Ratifizierung der Planlaufzeit und sonstigen Konditionen gemäß Aktienoptionsplan. Ein Tabellenfeld ermöglicht die Erfassung der Begünstigten, Aktienzahl und Planlaufzeit.

Was ist ein Vorstandsbeschluss zur Bewilligung von Aktienoptionen?

Ein Vorstandsbeschluss zur Bewilligung von Aktienoptionen ist ein rechtlich bindender Beschluss, mit dem der Vorstand einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH oder KG) die Gewährung von Aktienoptionen an ausgewählte Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder genehmigt. Das Dokument dokumentiert die Beschlussfähigkeit des Vorstands, die Begründung der Optionsvergabe, die Festsetzung des marktgerechten Aktienwerts zum Bewilligungsdatum, die Laufzeit der Optionen und die Namen der Begünstigten sowie ihre jeweiligen Aktienmengen. Die Vorlage steht als editiertes Word-Dokument zum kostenlos zum Download bereit und kann unmittelbar nach Anpassung der Unternehmens- und Personenangaben verwendet werden.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ohne einen formalen Vorstandsbeschluss fehlt der rechtliche Rahmen für jede Optionsvergabe. Das führt zu mehreren Risiken: Zum einen können spätere Anfechtungen durch Aktionäre oder Behörden erfolgen, wenn nicht nachweisbar ist, dass der Vorstand die Optionsvergabe ordnungsgemäß genehmigt hat. Zum anderen können fehlende oder ungenaue Bewertungsdokumente zu Steuerstreitigkeiten mit dem Finanzamt führen — mit möglichen Nachzahlungen und Strafzinsen. Drittens entsteht Rechtsunsicherheit bei den Optionsinhabern selbst, die später ihre Ansprüche nicht durchsetzen können, wenn die zugrundeliegende Genehmigung nicht dokumentiert ist. Ein gut ausgestalteter Vorstandsbeschluss schützt das Unternehmen, gewährleistet Transparenz gegenüber Mitarbeitern und Behörden und ist die unverzichtbare Grundlage für ein legales, nachvollziehbares Optionsprogramm.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Wenn Bonusoptionen an Angestellte gewährt werden sollen.Vorstandsbeschluss mit Bonusaktienoptionen
Bei Nicht-Standardoptionen außerhalb eines formalen Plans.Vorstandsbeschluss mit NSOs (Non-Statutory Options)
Optionsvergabe an Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer.Vorstandsbeschluss mit Geschäftsführervergütung
Wenn der Ausübungspreis neu berechnet werden muss.Vorstandsbeschluss mit Aktienkurs-Berechnung
Optionen mit zeitgestaffeltem Anspruch (vesting schedule).Vorstandsbeschluss mit Vesting-Bedingungen
Bei Genehmigung durch Aktionärsversammlung oder Aufsichtsrat.Vorstandsbeschluss mit Mehrheitsanforderung

Häufige Fehler vermeiden

❌ Unklare oder willkürliche Aktienbewertung

Warum es wichtig ist: Das Finanzamt kann eine niedrig angesetzte Bewertung anfechten und Nachzahlungen fordern; Optionsinhaber könnten Anspruchsverluste geltend machen.

Fix: Lassen Sie den Aktienwert von einem unabhängigen Sachverständigen bewerten und dokumentieren Sie die Methode.

❌ Fehlende oder unvollständige Begünstigtenliste

Warum es wichtig ist: Es entstehen Unklarheiten über die tatsächlichen Optionsempfänger, was zu Streitigkeiten und Anfechtungen führt.

Fix: Erstellen Sie eine vollständige, unterzeichnete Tabelle mit jedem Begünstigten, seiner Aktienzahl und Laufzeit.

❌ Keine Verweisung auf einen gültigen Aktienoptionsplan

Warum es wichtig ist: Ohne Plan ist der Beschluss rechtlich nicht bindend und kann von Aktionären oder Behörden angefochten werden.

Fix: Überprüfen Sie, dass Ihr Unternehmen einen aktuellen, gültig beschlossenen Aktienoptionsplan hat, und verweisen Sie darauf namentlich.

❌ Unzureichende Unterschriften oder Dokumentation

Warum es wichtig ist: Der Beschluss ist nicht handlungsfähig; steuerliche Anerkennung und Durchsetzbarkeit sind gefährdet.

Fix: Lassen Sie den Beschluss von allen erforderlichen Vorstandsmitgliedern unterzeichnen und dokumentieren Sie die Sitzung im Protokoll.

❌ Keine Regelung von Vesting, Ausübungsfristen oder Kündigung

Warum es wichtig ist: Später entstehen Streitigkeiten darüber, wann und wie Optionen ausgeübt werden können, insbesondere bei Personalwechsel.

Fix: Verwenden Sie einen Standard-Optionsvertrag, der Vesting, Ausübungsfrist und Szenarien (Tod, Kündigung) regelt.

❌ Beschluss ohne Aktionärsbestätigung, wenn erforderlich

Warum es wichtig ist: Bei manchen Kapitalgesellschaften (z. B. börsenotierte AG) ist eine Hauptversammlungsgenehmigung zwingend; Verstoß führt zu Nichtigkeitsklagen.

Fix: Prüfen Sie Satzung, Gesetz und ggf. Leistungszusagen an Investoren; beantragen Sie ggf. Aktionärsgenehmigung.

Die 7 wichtigsten Klauseln, erklärt

Feststellung der Beteiligungsabsicht

In einfacher Sprache: Der Vorstand stellt fest, dass die Vergabe von Aktienoptionen im besten Interesse des Unternehmens liegt.

Beispielformulierung
Der Vorstand von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] hat festgestellt, dass es im besten Interesse des Unternehmens liegt, Bonusaktienoptionen und NSOs an bestimmte wichtige Angestellte und Vorstandsmitglieder gemäß dem Aktienoptionsplan des Unternehmens zu bewilligen.

Häufiger Fehler: Keine Begründung für die wirtschaftliche Notwendigkeit; dies kann bei späterer Anfechtung zu Problemen führen.

Geltung des Aktienoptionsplans

In einfacher Sprache: Der Beschluss bezieht sich auf den formalen Aktienoptionsplan des Unternehmens und dessen Regeln.

Beispielformulierung
Die Bewilligung der Optionen erfolgt gemäß dem Aktienoptionsplane des Unternehmens (der ‚Plan'), wie in der üblichen Optionsvereinbarung des Unternehmens [NSO-VERTRAG] angegeben.

Häufiger Fehler: Verweiss auf einen nicht existierenden Plan; stellen Sie sicher, dass der Plan tatsächlich gültig ist.

Festsetzung des marktgerechten Werts

In einfacher Sprache: Der Vorstand bestimmt den aktuellen Aktienwert zum Bewilligungsdatum als Grundlage für den Ausübungspreis.

Beispielformulierung
Der Vorstand stellt fest, dass der marktgerechte Wert der Stammaktien dieses Unternehmens zum Datum der Bewilligung jeder dargelegten Option [BETRAG] je Aktie beträgt.

Häufiger Fehler: Der Wert wird willkürlich oder zu niedrig angesetzt; dies kann steuerliche und gesellschaftsrechtliche Konsequenzen haben.

Ratifizierung und Genehmigung der Konditionen

In einfacher Sprache: Der Vorstand genehmigt die Planlaufzeit und alle weiteren Bedingungen der Optionsvergabe.

Beispielformulierung
Die Bewilligung der Optionen, der Planlaufzeit und anderer dargelegter Konditionen hiermit ratifiziert und genehmigt, vorbehaltlich anderer Vorschriften, wie sie in dem Plan und in der üblichen Optionsvereinbarung des Unternehmens angegeben sind.

Häufiger Fehler: Keine klare Festlegung der Vesting-Bedingungen oder Ausübungsfristen; dies führt später zu Unklarheiten.

Begünstigtenliste mit Aktienzahl

In einfacher Sprache: Eine Tabelle oder Liste, die Begünstigte, ihre Aktienzahl und Laufzeit dokumentiert.

Beispielformulierung
[Tabelle mit Spalten: Name des Begünstigten | Anzahl der Aktien, die für eine Option zur Verfügung stehen | Planlaufzeit]

Häufiger Fehler: Begünstigtenliste ist unvollständig oder verwirrend; dies führt zu späteren Streitigkeiten über Ansprüche.

Dokumentation der Ordnungsgemäßheit

In einfacher Sprache: Der Beschluss bestätigt, dass die Vorstandssitzung ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig war.

Beispielformulierung
ORDNUNGSGEMÄSS VERABSCHIEDET AM [DATUM]

Häufiger Fehler: Keine oder falsche Datumsangabe; dies kann die Gültigkeit des Beschlusses infrage stellen.

Kautelen und Bedingungen

In einfacher Sprache: Der Beschluss wird unter Vorbehalt geltender Gesetze und der Bedingungen des Plans erlassen.

Beispielformulierung
vorbehaltlich anderer Vorschriften, wie sie im Plan und in der üblichen Optionsvereinbarung des Unternehmens angegeben sind.

Häufiger Fehler: Keine Erwähnung von Vorbehalten; dies kann zu Rechtsstreitigkeiten über die Durchsetzbarkeit führen.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Unternehmensname eintragen

    Ersetzen Sie [NAME IHRES UNTERNEHMENS] überall im Dokument mit dem exakten, rechtlich registrierten Namen Ihrer Kapitalgesellschaft.

    💡 Verwenden Sie die offizielle Firmenbezeichnung aus dem Handelsregister.

  2. 2

    Beschlussdatum festlegen

    Tragen Sie das Datum der Vorstandssitzung ein, auf der dieser Beschluss verabschiedet wird.

    💡 Das Datum darf nicht vor der tatsächlichen Sitzung liegen und sollte dokumentiert sein.

  3. 3

    Marktgerechten Wert pro Aktie berechnen

    Ermitteln Sie den fairen Marktwert der Unternehmensaktie zum Bewilligungsdatum und geben Sie ihn unter [BETRAG] ein (z. B. €10,50 pro Aktie).

    💡 Konsultieren Sie einen Steuerberater oder Unternehmensberater, um eine anerkannte Bewertung zu erhalten.

  4. 4

    Referenzen zum Optionsplan und NSO-Vertrag prüfen

    Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen einen gültigen Aktienoptionsplan hat, und geben Sie seinen Namen sowie den Namen des Standard-Optionsvertrags ein.

    💡 Fehlende oder ungültige Planurkunden machen diesen Beschluss rechtlich wertlos.

  5. 5

    Begünstigtenliste erstellen und ausfüllen

    Füllen Sie die Tabelle mit dem Namen jedes Begünstigten, der Anzahl der Optionen und der Planlaufzeit (z. B. 10 Jahre) aus.

    💡 Stellen Sie sicher, dass alle Begünstigten dem Vorstand bekannt sind und ihre Anstellung dokumentiert ist.

  6. 6

    Vorstand unterzeichnen lassen

    Der Vorsitzende und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied müssen das Dokument unterzeichnen und datieren.

    💡 Beachten Sie die Gremienbestimmungen Ihrer Gesellschaftssatzung (z. B. Vertretungsbefugnis, Anzahl der Unterschriften).

  7. 7

    Dokumentation und Archivierung

    Fertigen Sie Ausdrucke an, speichern Sie digitale Kopien sicher und dokumentieren Sie die Beschlussvollziehung im Vorstandsprotokoll.

    💡 Halten Sie alle Versionen und Unterschriften für Steuerbehörden und Prüfungen verfügbar.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss einen Vorstandsbeschluss zur Bewilligung von Aktienoptionen treffen?

In der Regel der Vorstand oder die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, KG). Bei börsenotierten Unternehmen oder bei Genehmigung durch Aktienoptionsplan kann zusätzlich eine Hauptversammlungs- oder Aktionärsbestätigung erforderlich sein. Konsultieren Sie Ihre Gesellschaftssatzung und die geltenden Gesetze, um sicherzustellen, dass das richtige Gremium den Beschluss trifft.

Welcher Aktienwert sollte für den Ausübungspreis verwendet werden?

Der Aktienwert sollte der marktgerechte (faire) Wert zum Bewilligungsdatum sein. Bei nicht börsennotierten Unternehmen wird dieser oft durch eine Unternehmensbewertung ermittelt (z. B. DCF, Vergleichswertmethode). Ein zu niedriger Wert kann steuerliche Konsequenzen haben und von Behörden angefochten werden. Nutzen Sie einen erfahrenen Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer, um die Bewertung zu dokumentieren.

Wie lange darf eine Aktienoption Bestand haben?

Die Planlaufzeit ist flexibel und wird im Aktienoptionsplan des Unternehmens festgelegt. Typisch sind 10 Jahre ab Bewilligungsdatum. Innerhalb dieser Laufzeit können Optionen durch Vesting (zeitliche Staffelung) auch später ausgeübt werden. Das Unternehmen kann auch Konditionen wie Leistungsziele oder Kündigungsverzicht vorsehen.

Was sind NSOs und worin unterscheiden sie sich von anderen Optionen?

NSO (Non-Statutory Options) sind Aktienoptionen, die nicht unter spezifische Steuergesetze (wie US Section 422) fallen und als vertragliche Vereinbarungen behandelt werden. Sie bieten weniger Steuervergünstigungen, sind aber flexibler in der Ausgestaltung. Im deutschen Recht sind beide Arten (SOs und NSOs) grundsätzlich steuerpflichtig, aber NSOs ermöglichen oft einfachere, maßgeschneiderte Regelungen.

Muss der Beschluss notariell beglaubigt werden?

Nicht zwingend, aber es ist ratsam, eine beglaubigte Ausfertigungen oder eine amtlich beglaubigte Kopie für Steuerbehörden oder externe Stakeholder (z. B. Investoren, Aktionäre) zu verfertigen. Besonders bei Kapitalgesellschaften mit Außenkapitalgebern sollten Sie eine professionelle Dokumentation in Betracht ziehen.

Kann ich den Beschluss ändern oder widerrufen?

Ein bereits beschlossenes und unterzeichnetes Dokument kann formal nur durch einen späteren Vorstandsbeschluss widerrufen oder geändert werden. Änderungen müssen dokumentiert und begründet sein. Wenn bereits Optionsverträge mit Mitarbeitern abgeschlossen wurden, können Änderungen konfliktreich oder unmöglich sein. Konsultieren Sie immer einen Anwalt, bevor Sie einen Beschluss ändern.

Wie werden Aktienoptionen steuerlich behandelt?

In Deutschland unterliegen Aktienoptionen der Einkommensteuer und ggf. der Gewerbesteuer. Die Besteuerung erfolgt beim Ausübungszeitpunkt (Differenz zwischen Ausübungspreis und Marktpreis). Es gibt auch Gehaltsumwandlung- und Kapitalertragssteuer-Aspekte. Eine steuerliche Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist dringend empfohlen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Was passiert mit den Optionen, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?

Dies wird im Optionsvertrag geregelt. Typisch werden nicht ausgeübte Optionen verfallen (lapse) oder gegen eine Abfindung ausgeglichen. Manche Pläne erlauben „Ausübung nach Ausscheiden" über einen kurzen Zeitraum. Ein gut strukturierter Optionsvertrag sollte alle Szenarien (Kündigung, Pensionierung, Tod, Leistungsziele) abdecken.

Benötige ich ein Aktienoptionsplan-Dokument, oder reicht dieser Beschluss?

Ein Vorstandsbeschluss allein reicht nicht aus. Sie benötigen einen formalen Aktienoptionsplan (Plan-Urkunde), der die Regeln, Berechtigten, Laufzeiten, Vesting-Bedingungen und Ausübungsverfahren definiert, sowie einen Optionsvertrag zwischen Unternehmen und jedem Begünstigten. Dieser Beschluss genehmigt die Vergabe *unter* diesen Dokumenten. Alle drei zusammen bilden ein vollständiges Programm.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Aktienoptionsplan-Urkunde

Der Aktienoptionsplan ist das grundlegende Regelwerk, das Bedingungen, Arten von Optionen und allgemeine Verfahren festlegt. Der Vorstandsbeschluss ist die spezifische Ausführung dieses Plans für eine bestimmte Gruppe von Begünstigten und ein bestimmtes Datum. Sie benötigen beide: den Plan als Rahmen und den Beschluss als konkrete Genehmigung. Der Plan ist meist länger und detaillierter; der Beschluss ist kurz und fokussiert.

vs Optionsvertrag zwischen Unternehmen und Mitarbeiter

Der Optionsvertrag ist das Vertragsdokument zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Begünstigten. Er regelt Vesting, Ausübungsfristen, Preise und persönliche Rechte. Der Vorstandsbeschluss dokumentiert nur die interne Genehmigung des Vorstands. Alle drei Dokumente (Plan, Beschluss, Vertrag) sind erforderlich, um ein rechtmäßiges Optionsprogramm aufzubauen.

vs Mitarbeiterbeteiligungsvereinbarung (ESOP/Gewinnbeteiligung)

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOP, Thesaurierungsbeteiligung) sind alternative Modelle zur direkten Mitarbeiterbeteiligung an Gewinnen oder Eigenkapital. Aktienoptionen sind leistungsorientierter und zukunftsorientiert (Kauf zu festgelegtem Preis), während Gewinnbeteiligung sofort auszahlt. Optionen erfordern formale Beschlüsse; Gewinnbeteiligung ist oft flexibler, erfordert aber auch Dokumentation.

vs Geschäftsführervergütungsvertrag

Ein Geschäftsführervergütungsvertrag regelt das Gesamtpaket (Gehalt, Bonus, Optionen) für eine einzelne Person. Ein Vorstandsbeschluss zur Optionsbewilligung ist Teil eines größeren Vergütungsprogramms, ist aber ein separates Gremien-Dokument. Der Vertrag ist bilateral (zwischen Gesellschaft und Person); der Beschluss ist einseitig vom Vorstand. Sie benötigen beide, wenn Geschäftsführer Optionen erhalten.

Branchenspezifische Hinweise

Technologie und Software

Tech-Startups und Softwarefirmen nutzen Aktienoptionen zur Anwerbung und Bindung talentierter Entwickler und Fachkräfte.

Finanzdienstleistungen

Banken und Finanzunternehmen vergeben Optionen an Führungskräfte und Händler als Anreizmodell für langfristige Leistung.

Medizin und Pharma

Biotech- und Pharmaunternehmen nutzen Optionspläne zur Finanzierung von F&E und Mitarbeiterbeteiligung.

Einzelhandel und E-Commerce

Online- und Multi-Channel-Einzelhändler nutzen Optionen zur Mitarbeitermotivation und Eigenkapitalfinanzierung.

Fertigungsindustrie

Industrieunternehmen vergeben Optionen an Management und Schlüsseltechniker zur Sicherung von Know-how und Stabilität.

Unternehmensberatung

Consulting-Firmen nutzen Optionspläne zur Bindung von Partnern und Seniorberatern und zur Partizipation am Unternehmenswachstum.

Hinweise zur Rechtsprechung

In Deutschland (GmbH, AG, KG) regelt das GmbHG, AktG und StGB die Optionsvergabe. Ein Vorstandsbeschluss ist obligatorisch; die Bewertung muss gemäß OECD-Transferpreismethoden dokumentiert sein. Konsultieren Sie einen Anwalt, insbesondere bei Kapitalgesellschaften mit Fremdkapitalgebern oder Investor-Verträgen.

In Österreich (GmbH, AG) gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland. Der Vorstandsbeschluss muss die Bewertung nach österreichischem Kapitalmarktrecht dokumentieren. Auch hier ist eine Steuerberatung empfohlen, um die Arbeitnehmerbeteiligungsbestimmungen zu erfüllen.

In der Schweiz (AG, GmbH) ist ein Vorstandsbeschluss ebenfalls erforderlich; Optionen unterliegen der Arbeitnehmervergütung. Besonders bei Cross-Border-Arbeitnehmern (z. B. Schweizer mit deutschem Arbeitgeber) ist steuerliche Beratung wegen Quellensteuer und Sozialversicherung unerlässlich.

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenKleinere, private Kapitalgesellschaften mit einfachen Optionsprogrammen und wenigen Begünstigten.0–50 €30–60 Minuten
Vorlage + RechtsprüfungGrößere GmbHs oder AGs mit mehreren Optionsempfängern; externe Prüfung der Bewertung und Steuerkompliance.500–2.000 €2–4 Wochen
MaßgeschneidertBörsennotierte Unternehmen, komplexe Optionspläne mit Leistungsbedingungen oder internationalen Beteiligungen.3.000–10.000 € +4–12 Wochen

Glossar

Aktienoption
Das Recht, eine Aktie des Unternehmens zu einem vordefinierten Preis (Ausübungspreis) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu erwerben.
NSO (Non-Statutory Option)
Eine Aktienoption, die nicht unter formale Steuerprivilegien fällt, sondern als vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt.
Bonusaktienoption
Eine Aktienoption, die als Bonus oder Anreiz an Mitarbeiter vergeben wird, ohne zusätzliche Leistungsanforderungen.
Aktienoptionsplan
Ein formales Programm des Unternehmens, das die Regeln, Bedingungen und Verfahren für die Vergabe von Aktienoptionen festlegt.
Marktgerechter Wert
Der Kurs der Unternehmensaktie am Bewilligungstag, der als Berechnungsbasis für den Ausübungspreis verwendet wird.
Planlaufzeit
Der Zeitraum, in dem eine Aktienoption ausgeübt werden kann (z. B. 10 Jahre ab Bewilligungsdatum).
Ausübungspreis
Der Preis, zu dem der Optionsinhaber die Aktie erwerben kann; oftmals gleich dem marktgerechten Wert am Bewilligungstag.
Vesting
Der Prozess, bei dem Optionsrechte zeitlich gestaffelt (z. B. über 4 Jahre) fällig werden.
Begünstigter
Die Person (Angestellter, Vorstandsmitglied), der die Aktienoption gewährt wird.
Ratifizierung
Die nachträgliche Genehmigung oder Bestätigung eines Beschlusses durch ein Gremium.

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