1
Vertragsparteien und Datum eintragen
Ersetzen Sie [AKTIONÄR], [NAME IHRES UNTERNEHMENS], [BUNDESLAND/STAAT] und [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] mit den exakten Namen, Adressen und Gründungsländern aller beteiligten Aktionäre und des Unternehmens. Das Wirksamkeitsdatum [DATUM] muss dem Datum der Vereinbarung entsprechen.
💡 Verwenden Sie offizielle Unternehmensregistereinträge (Handelsregister, GmbH-Register), um Schreibweise und Adressen zu prüfen.
2
Aktiengattung und Bewertungsgegenstand definieren
Geben Sie an, welche Aktiengattung bewertet wird — z. B. »Stammaktien«, »Vorzugsaktien«, »Anteile an der XYZ GmbH«. Dies muss eindeutig sein, um Missverständnisse auszuschließen.
💡 Konsultieren Sie Ihre Gesellschafterdokumentation oder Gesellschaftsvertrag, um die korrekte Bezeichnung zu finden.
3
Fristen für Mitteilung und Gutachteneinreichung setzen
Ersetzen Sie [ZAHL] mit der Anzahl Tage, die ein Aktionär nach Erhalt der Bewertungsmitteilung hat, um sein Gutachten einzureichen (üblicherweise 30–60 Tage). Die Frist muss Experten ausreichend Zeit für sorgfältige Arbeit geben.
💡 Bei komplexen Unternehmen (z. B. Produktionsbetriebe) 60 Tage einplanen; bei kleineren Gesellschaften können 30 Tage ausreichen.
4
Differenzschwelle festlegen
Ersetzen Sie [PROZENTSATZ %] mit einem Schwellwert (z. B. 15 % oder 20 %), ab dem ein Bewertungsgremium einberufen wird. Übersteigt die Differenz dieser Schwelle, wird die Bewertung eskaliert.
💡 Eine Schwelle von 15–20 % ist in den meisten Fällen sachgerecht; zu niedrig (< 5 %) führt zu Überregulierung, zu hoch (> 30 %) zu unfairen Outcomes.
5
Benennungsfristen und Gremiumsgröße bestimmen
Ersetzen Sie [NUMMER] bei der Gutachter-Benennung mit einer Frist von üblicherweise 15–30 Tagen. Geben Sie an, dass jeder Aktionär einen Gutachter benennt und diese beiden einen Drittgutachter aus einer Liste wählen (insgesamt 3 Gutachter).
💡 Zu kurze Benennungsfristen (< 10 Tage) führen zu unüberlegten Entscheidungen; zu lange (> 30 Tage) verzögern das Verfahren unnötig.
6
Bewertungsmethoden und Frist für schriftliche Eingabe festlegen
Geben Sie die Frist an, innerhalb derer das Bewertungsgremium seine schriftliche Eingabe mit den vereinbarten Methoden einreicht (z. B. 30–45 Tage nach Gremiumsbildung). Nennen Sie erwartete Methoden (z. B. Discounted-Cashflow, Vergleichswertmethode, Substanzwertmethode).
💡 Lassen Sie Rechtssicherheit zu, indem Sie mehrere Methoden nennen; eine zu starre Vorgabe kann zu Anfechtungen führen.
7
Liste der Drittgutachter vorbereiten
Erstellen Sie eine verfügbare Liste unabhängiger, qualifizierter Bewerter / Unternehmensbewerter (z. B. Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater mit Bewertungskompetenz). Diese Liste ist Grundlage der Drittgutachter-Auswahl.
💡 Führen Sie eine kuratierte Liste mit mindestens 5–10 anerkannten Experten, um Wahlmöglichkeit zu gewährleisten und Blockaden zu vermeiden.
8
Vertrag unterzeichnen und Rechnungshof benennen
Alle Aktionäre und Unternehmensvertreter müssen die Vereinbarung unterzeichnen. Benennen Sie eine vertrauenswürdige Person oder Stelle (z. B. Steuerberater, Anwalt, Wirtschaftsprüfer) als »Rechnungshof«, der neutral alle Schritte koordiniert und offenlegt.
💡 Ein externer Rechnungshof (nicht selbst Aktionär) erhöht Neutralität und Akzeptanz des Ergebnisses erheblich.