Übertragung von Außenständen

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FreiÜbertragung von Außenständen

Auf einen Blick

Was es ist
Eine Übertragung von Außenständen ist eine rechtliche Vereinbarung, in der ein Unternehmen seine offenen Forderungen an ein anderes Unternehmen oder eine Privatperson abtreten. Diese Vorlage steht als kostenloser Word-Download zur Verfügung und kann online bearbeitet und als PDF exportiert werden.
Wann Sie es brauchen
Sie benötigen dieses Dokument, wenn Sie Ihre ausstehenden Forderungen verkaufen, einem Inkassounternehmen abtreten oder auf andere Weise an Dritte übertragen möchten. Auch bei der Neustrukturierung von Geschäftsaktivitäten oder beim Verkauf von Geschäftsbereichen ist eine formale Abtretung notwendig.
Was enthalten ist
Die Vorlage enthält die Identifikation beider Parteien, das Datum der Vereinbarung, eine genaue Beschreibung der zu übertragenden Außenstände und alle erforderlichen rechtlichen Klauseln. Sie regelt Rechte, Pflichten und Haftung bei der Übertragung von Forderungen.

Was ist eine Vorlage „Übertragung von Außenständen"?

Eine Übertragung von Außenständen ist eine rechtliche Vereinbarung, in der ein Unternehmen seine offenen Forderungen an ein anderes Unternehmen oder an ein Inkasso- oder Finanzierungsunternehmen abtretet. Diese Vorlage ermöglicht es Ihnen, Ihre Außenstände strukturiert und rechtssicher zu übertragen, ohne dass Sie sie selbst eintreiben müssen. Die Vorlage steht als kostenloser Word-Download zur Verfügung und kann online bearbeitet sowie als PDF exportiert werden. Sie enthält alle notwendigen Klauseln, um die Abtretung wirksam und vollstreckbar zu gestalten.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ausstehende Forderungen binden Kapital und belasten Ihre Liquidität. Ohne eine formale Abtretungsvereinbarung können später Streitigkeiten entstehen, wer die Forderung eintreibt, wer haftbar ist, oder ob die Abtretung überhaupt wirksam war. Eine schriftliche Vereinbarung schützt Sie, indem sie klar regelt, welche Forderungen abgetreten werden, zu welchem Preis, und wer für Zahlungsausfälle haftet. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie mit Factoring-Unternehmen oder Inkassounternehmen arbeiten, die Ihre Forderungen ankaufen möchten. Eine rechtssichere Vereinbarung verhindert Rechtsstreite und ermöglicht Ihnen, schneller an Liquidität zu gelangen.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Wenn Sie Außenstände zur Eintreibung an ein spezialisiertes Inkassounternehmen abtreten möchten.Einfache Abtretung an Inkassounternehmen
Wenn der Abtretende bei Ausfall des Debitors noch haftbar bleiben soll.Abtretung mit Rückgriffsvorbehalt
Wenn ein Finanzunternehmen die Forderungen kauft und sofort Liquidität bereitstellt.Factoring-Vereinbarung
Wenn Forderungen als Teil des Geschäftsverkaufs auf den Käufer übergehen sollen.Abtretung bei Unternehmensverkauf
Wenn mehrere Außenstände von verschiedenen Debitoren in einer Vereinbarung abgetreten werden.Abtretung mehrerer Forderungspakete
Wenn der Debitor nicht informiert werden soll, dass die Forderung abgetreten wurde.Stille Abtretung (ohne Debitorenbenachrichtigung)

Häufige Fehler vermeiden

❌ Unvollständige Parteienangaben (fehlende Registernummern, ungenaue Adressen)

Warum es wichtig ist: Die Abtretung kann als ungültig angesehen werden, wenn nicht eindeutig klar ist, wer Zedent und Zessionar sind.

Fix: Überprüfen Sie vor der Unterzeichnung alle Namen, Adressen und Registernummern gegen die aktuellen Registerauszüge.

❌ Zu vage Beschreibung der Außenstände (z.B. 'alle offenen Rechnungen')

Warum es wichtig ist: Der Zessionar kann später behaupten, welche Forderungen abgetreten wurden und welche nicht, was zu Rechtsstreiten führt.

Fix: Listen Sie jede Forderung einzeln auf: Debitorname, Betrag, Rechnungsnummer, Fälligkeitsdatum.

❌ Fehlende oder unklar formulierte Haftungsausschlüsse

Warum es wichtig ist: Der Zessionar kann später behaupten, dass der Zedent für Zahlungsausfälle haftet, obwohl dies nicht intendiert war.

Fix: Regeln Sie explizit, wer für Zahlungsausfälle haftet, und ob es einen Rückgriffsvorbehalt gibt.

❌ Fehlende Debitorenbenachrichtigung bei stiller Abtretung

Warum es wichtig ist: Der Debitor zahlt womöglich weiterhin an den Zedent, nicht an den Zessionar, was zu Verwirrung und Streit führt.

Fix: Klären Sie mit dem Zessionar, ob eine stille Abtretung intendiert ist, und wenn ja, informieren Sie sich über die Folgen.

❌ Kein Datenschutz und keine Geheimhaltungsklausel

Warum es wichtig ist: Debitorendaten können von der Gegenseite weitergegeben oder missbräuchlich genutzt werden, was zu DSGVO-Verstößen führt.

Fix: Ergänzen Sie eine Geheimhaltungsklausel und regeln Sie, wie Debitorendaten zu behandeln sind.

❌ Keine salvatorische Klausel oder unklares anwendbares Recht

Warum es wichtig ist: Eine fehlerhafte Klausel kann die gesamte Vereinbarung ungültig machen, oder es ist unklar, welches Recht gilt.

Fix: Benutzen Sie die Vorlage mit bereits enthaltener salvatorischer Klausel und bestimmen Sie das anwendbare Recht (DE/AT/CH).

Die 10 wichtigsten Klauseln, erklärt

Parteien und Definitionen

In einfacher Sprache: Identifiziert beide Parteien und definiert, welche Außenstände übertragen werden sollen.

Beispielformulierung
ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS], ein Unternehmen, organisiert und bestehend laut den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptsitz in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] (der 'Zedent'), UND: [NAME], ein Unternehmen, organisiert und bestehend laut den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptsitz in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] (der 'Zessionar').

Häufiger Fehler: Unvollständige oder ungenaue Angabe der Parteinamen, Registernummern oder Adressen führt zu Ungültigkeit der Abtretung.

Gegenstand der Abtretung

In einfacher Sprache: Beschreibt detailliert, welche Forderungen genau übergehen, einschließlich Debitor, Betrag und Fälligkeitsdatum.

Beispielformulierung
Der Zedent tritt hiermit an den Zessionar folgende Außenstände ab: Forderung gegen [DEBITORNAME] in Höhe von [BETRAG] EUR, fällig am [DATUM], auf Rechnung Nr. [RECHNUNGSNUMMER].

Häufiger Fehler: Zu vague Beschreibung macht es später unmöglich nachzuweisen, welche Forderungen wirklich übergegangen sind.

Gewährleistung und Bestand

In einfacher Sprache: Der Zedent versichert, dass die Forderungen rechtmäßig bestehen und nicht doppelt abgetreten wurden.

Beispielformulierung
Der Zedent gewährleistet, dass die abgetretenen Forderungen existieren, gültig sind und nicht mit Mängeln behaftet sind, sowie dass kein Abtretungsverbot besteht.

Häufiger Fehler: Ohne klare Gewährleistung haftet der Zessionar für fehlerhafte Forderungen selbst, was zu erheblichen Verlusten führen kann.

Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

In einfacher Sprache: Regelt, zu welchem Preis die Forderungen abgetreten werden und wann die Zahlung erfolgt.

Beispielformulierung
Der Zessionar zahlt dem Zedent einen Kaufpreis von [PROZENTSATZ]% des Nominalbetrags in Höhe von [BETRAG] EUR, zahlbar innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung.

Häufiger Fehler: Vage Zahlungsbedingungen oder fehlende Angabe des Diskontos führen zu Dispute zwischen den Parteien.

Benachrichtigung des Debitors

In einfacher Sprache: Klärt, ob und wie der Debitor über die Abtretung informiert werden soll.

Beispielformulierung
Der Zedent wird den Debitor schriftlich über die Abtretung benachrichtigen und den Zessionar als neuen Gläubiger benennen, sofern keine stille Abtretung vereinbart ist.

Häufiger Fehler: Fehlende Debitorenbenachrichtigung kann die Wirksamkeit der Abtretung gefährden und zu Zahlungsverweigerungen führen.

Haftung und Gewährleistungsausschluss

In einfacher Sprache: Definiert, wer bei Zahlungsausfällen haftet und welche Risiken der Zessionar trägt.

Beispielformulierung
Der Zessionar trägt das volle Risiko von Zahlungsausfällen. Der Zedent haftet nicht für die Zahlungsfähigkeit der Debitoren, sofern nicht ein Rückgriffsvorbehalt vereinbart ist.

Häufiger Fehler: Unklare Haftungsregelungen führen zu endlosen Dispute, wer letztlich für ausgefallene Forderungen zahlt.

Rückgriffsvorbehalt (falls applicable)

In einfacher Sprache: Wenn vereinbart, bleibt der Zedent haftbar, falls der Debitor nicht zahlt und der Zessionar die Forderung zurückgeben kann.

Beispielformulierung
Sollte der Debitor nicht zahlen, behält sich der Zessionar das Recht vor, die Forderung dem Zedent zurückzuveräußern, woraufhin der Zedent Kaufpreis und Kosten rückerstattet.

Häufiger Fehler: Ein fehlender Rückgriffsvorbehalt bedeutet, dass Zahlungsausfälle vollständig auf dem Zessionar lasten und der Zedent völlig entlastet wird.

Geheimhaltung und Datenschutz

In einfacher Sprache: Regelt, wie Parteien mit sensiblen Informationen und Debitorendaten umgehen.

Beispielformulierung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Debitorendaten vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke dieser Vereinbarung zu nutzen, in Einklang mit der DSGVO.

Häufiger Fehler: Ohne Geheimhaltungsklausel können Debitorendaten von der Gegenseite weitergegeben oder missbräuchlich genutzt werden.

Beendigung und Salvatorische Klausel

In einfacher Sprache: Beschreibt die Laufzeit der Vereinbarung und regelt, dass Ungültigkeiten einzelner Klauseln die gesamte Vereinbarung nicht vernichten.

Beispielformulierung
Diese Vereinbarung endet nach Erfüllung der Abtretungszwecke. Sollte eine Klausel ungültig sein, wird sie durch eine gültige Klausel ersetzt, die dem Zweck dieser Vereinbarung entspricht.

Häufiger Fehler: Ohne salvatorische Klausel kann eine fehlerhafte Regelung die gesamte Vereinbarung ungültig machen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

In einfacher Sprache: Bestimmt, welche Rechtsordnung (DE/AT/CH) die Vereinbarung regelt und welche Gerichte zuständig sind.

Beispielformulierung
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT]. Ausschließlicher Gerichtsstand ist [ORT], vorbehaltlich zwingender Gerichtsstandsregeln.

Häufiger Fehler: Fehlerhafte oder mehrdeutige Rechtswahlklauseln führen zu Streit über die zuständigen Gerichte im Konfliktfall.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Parteien ausfüllen

    Tragen Sie die vollständigen Namen, Adressen und Registernummern (Handelsregisternummer, Steuernummer) beider Unternehmen ein. Ist eine der Parteien eine natürliche Person, genügt Name, Adresse und Personalausweisnummer.

    💡 Benutzen Sie die juristischen Namen wie sie im Handelsregister oder in Verträgen stehen, nicht Handelsnamen oder Abkürzungen.

  2. 2

    Wirksamkeitsdatum eintragen

    Geben Sie das Datum an, an dem die Vereinbarung wirksam wird. Dies ist in der Regel das Unterzeichnungsdatum oder ein vereinbartes zukünftiges Datum.

    💡 Das Datum sollte nicht in der Vergangenheit liegen, da eine Vereinbarung nicht rückwirkend wirksam werden kann.

  3. 3

    Außenstände detailliert beschreiben

    Listen Sie alle zu übertragenden Forderungen auf: Debitorname, Rechnungsnummer, Betrag, Fälligkeitsdatum und ursprünglicher Grund der Forderung. Nutzen Sie einen Anhang, falls es viele Forderungen gibt.

    💡 Je präziser Sie die Forderungen beschreiben, desto besser ist der rechtliche Schutz bei später auftretenden Fragen.

  4. 4

    Kaufpreis und Zahlungsbedingungen festlegen

    Entscheiden Sie, ob der Kaufpreis ein fester Prozentsatz des Nominalbetrags ist oder ob einzelne Forderungen unterschiedlich gewertet werden. Geben Sie auch die Zahlungsfrist an.

    💡 Factoring-Unternehmen zahlen häufig nur 80–90% des Nominalbetrags, um Ausfallrisiken einzupreisen.

  5. 5

    Rückgriffsvorbehalt prüfen

    Entscheiden Sie, ob Sie als Zedent weiterhin haftet, falls Debitoren nicht zahlen. Ein Rückgriffsvorbehalt ist oft vorteilhaft für den Zessionar, aber weniger vorteilhaft für Sie.

    💡 Ohne Rückgriffsvorbehalt trägt der Zessionar alle Ausfallrisiken; mit Vorbehalt können Sie verpflichtet sein, Zahlungen zurückzuerstatten.

  6. 6

    Debitorenbenachrichtigung regeln

    Vereinbaren Sie, ob Debitoren schriftlich über die Abtretung benachrichtigt werden oder ob es eine stille Abtretung ist. Klären Sie auch, wer die Benachrichtigung übernimmt.

    💡 Manche Debitoren zahlen nicht, wenn sie erfahren, dass die Forderung abgetreten wurde; stille Abtretungen vermeiden dies, sind aber weniger sicher.

  7. 7

    Gewährleistungen und Haftung prüfen

    Lesen Sie die Gewährleistungsklauseln sorgfältig. Sie definieren, für welche Mängel der Zedent haftet und welche Risiken der Zessionar trägt.

    💡 Verhandeln Sie Gewährleistungsausschlüsse nur, wenn Sie sehr sicher sind, dass die Forderungen gültig und eintreibbar sind.

  8. 8

    Unterschriften und Notarisierung

    Unterzeichnen Sie die Vereinbarung von beiden Seiten. Je nach Geschäftsvolumen empfiehlt sich eine notarielle Beglaubigung, um die Authentizität zu sichern.

    💡 Eine Notarisierung ist nicht zwingend, aber bei größeren Summen oder wenn der Debitor die Abtretung bestreiten könnte, eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Abtretung und Factoring?

Bei einer Abtretung überträgt ein Gläubiger seine Forderung an einen anderen, oft gegen einen Kaufpreis (z.B. einen prozentualen Abschlag). Beim Factoring kauft ein spezialisiertes Finanzunternehmen Forderungen sofort an und zahlt sofort Liquidität aus, übernimmt aber auch das volle Ausfallrisiko. Factoring ist teurer, aber schneller und risikoärmer für den ursprünglichen Gläubiger.

Muss der Debitor über die Abtretung benachrichtigt werden?

Nein, nicht immer. Es gibt stille Abtretungen, bei denen der Debitor nicht informiert wird. Allerdings ist eine Benachrichtigung oft sicherer, da der Debitor dann direkt an den neuen Gläubiger zahlt und nicht an den alten, was Verwirrung vermeidet. Ob benachrichtigt wird oder nicht, sollte in der Vereinbarung geregelt sein.

Kann ich eine Forderung abtreten, wenn im ursprünglichen Vertrag ein Abtretungsverbot steht?

Nein, nicht ohne Zustimmung des Debitors oder Gläubigers. Ein Abtretungsverbot im ursprünglichen Vertrag macht die Abtretung unwirksam, es sei denn, die betroffene Partei stimmt zu. Überprüfen Sie daher vor einer Abtretung, ob der ursprüngliche Vertrag ein Abtretungsverbot enthält.

Was bedeutet Rückgriffsvorbehalt?

Ein Rückgriffsvorbehalt bedeutet, dass der Zessionar die Forderung dem Zedent zurückgeben kann, falls der Debitor nicht zahlt. In diesem Fall muss der Zedent den Kaufpreis zurückzahlen und die Forderung wieder eintreiben. Ohne Rückgriffsvorbehalt trägt der Zessionar alle Ausfallrisiken und der Zedent ist völlig entlastet.

Welche Unterlagen sollte ich dem Zessionar vor der Abtretung übergeben?

Übergeben Sie Kopien der ursprünglichen Rechnungen, Lieferscheine, Mahnschreiben (falls vorhanden) und eine detaillierte Liste mit Debitor, Betrag, Fälligkeitsdatum und Zahlungsstatus. Dies hilft dem Zessionar, die Forderungen zu validieren und eigene Eintreibungsmaßnahmen vorzubereiten.

Muss die Abtretung notariell beglaubigt werden?

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber bei größeren Forderungsvolumina oder wenn Auseinandersetzungen zu erwarten sind, eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme. Eine beglaubigte Urkunde ist schwerer anzuzweifeln und hat vor Gericht höhere Beweiskraft.

Kann ich mehrere Forderungspakete in einer Vereinbarung abtreten?

Ja, Sie können mehrere Forderungen in einer Vereinbarung abtreten. Nutzen Sie dann einen Anhang, in dem alle Forderungen detailliert aufgelistet sind (Debitor, Betrag, Rechnungsnummer, Fälligkeitsdatum). Dies macht die Vereinbarung übersichtlicher und reduziert Fehlerrisiken.

Welche Kosten fallen bei einer Abtretung an?

Die Kosten hängen ab von: (1) Kaufpreisabschlag (der Zessionar zahlt meist 80–95% des Nominalbetrags), (2) eventuellen Notarkosten, (3) Anwaltsgebühren, falls ein Anwalt die Vereinbarung prüft. Factoring-Unternehmen können zusätzliche Gebühren erheben. Klären Sie die Kosten vor Unterzeichnung.

Was passiert, wenn ein Debitor bereits teilweise gezahlt hat?

Regeln Sie in der Vereinbarung, ob abgetretene Forderungen bereits erfolgte Teilzahlungen berücksichtigen. Der Kaufpreis wird dann reduziert, oder die Vereinbarung umfasst nur den restlichen Betrag. Dies sollte klar dokumentiert sein, um später Streit zu vermeiden.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Direktes Inkasso durch den Zedent

Bei direktem Inkasso treibt der ursprüngliche Gläubiger seine Forderungen selbst ein. Bei einer Abtretung überträgt er die Forderung an ein spezialisiertes Unternehmen, das die Eintreibung übernimmt. Direktes Inkasso kostet weniger, erfordert aber Personal und Zeit; Abtretung ist schneller und entlastet Ihre Ressourcen, kostet aber eine Gebühr oder einen Kaufpreisabschlag.

vs Kreditlinien und Bankdarlehen

Bankdarlehen bieten Liquidität, belasten aber die Bilanz und erfordern Sicherheiten. Eine Forderungsabtretung nutzt bestehende Außenstände als Liquiditätsquelle, ohne neue Schulden zu schaffen. Dies ist vorteilhaft, wenn Ihr Kreditrahmen begrenzt ist, aber viele Außenstände bestehen.

vs Schuldschein und Abtretungsvereinbarung

Ein Schuldschein ist ein einseitiges Schuldbekenntnis des Debitors. Eine Abtretungsvereinbarung ist ein bilaterales Dokument, das die Übertragung einer bestehenden Forderung regelt. Ein Schuldschein ist schneller ausgestellt; eine Abtretung bietet bessere Rechtsicherheit für beide Parteien.

vs Umschuldung und Prolongation

Bei Umschuldung und Prolongation wird eine bestehende Forderung mit neuen Bedingungen verlängert, aber nicht abgetreten. Bei einer Abtretung wird die Forderung an einen neuen Gläubiger übertragen. Prolongation ist leichter, wenn der Debitor kooperativ ist; Abtretung ist nötig, wenn Sie die Forderung sofort in Liquidität umwandeln möchten.

Branchenspezifische Hinweise

Handel und E-Commerce

Online- und Einzelhandelsbetriebe mit vielen Kundenrechnungen können Außenstände an Factoring-Unternehmen abtreten, um schneller Liquidität zu erhalten.

Handwerk und Baugewerbe

Handwerksbetriebe und Bauunternehmer mit großen Kundenprojekten treten Außenstände oft ab, um Zwischenfinanzierungen zu erleichtern.

Dienstleistungen und Beratung

Consulting-Firmen und Agenturen mit langfristigen Projektforderungen nutzen Abtretungen, um ihre Eigenkapitalquote zu verbessern.

Groß- und Einzelhandelsmöbel und Sanitär

Möbelhäuser und Sanitärbetriebe mit vielen Kundenkreditforderungen treten diese an Finanzunternehmen ab, um Lagerfinanzierungen zu reduzieren.

Gastronomie und Hotellerie

Restaurants und Hotels mit Geschäftskundenrechnungen können Außenstände abtreten, um Betriebsmittelkredite zu reduzieren.

Transport und Logistik

Transportunternehmen mit vielen Kundenfrachtrechnungen nutzen Factoring, um Fahrzeugfinanzierungen zu erleichtern und Ausfallrisiken zu senken.

Hinweise zur Rechtsprechung

Die Abtretung von Forderungen ist in Deutschland im BGB § 398 ff. geregelt. Beachten Sie, dass bestimmte Verträge (z.B. Arbeitsverträge, einige Versicherungsverträge) nicht abgetreten dürfen, sofern nicht anders vereinbart. Debitorenbenachrichtigungen sollten schriftlich erfolgen.

Österreich folgt dem ABGB § 1392 ff. für Abtretungen. Stille Abtretungen sind möglich, aber Debitorenbenachrichtigungen erhöhen die Sicherheit. Notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend, aber empfohlen bei größeren Summen.

Die Schweiz regelt Abtretungen im ZGB Art. 164 ff. Schweizer Verträge müssen oft in schweizersprachigen Wendungen formuliert sein. Beachten Sie, dass Debitorenbenachrichtigungen die Wirksamkeit verbessern. Factoring ist in der Schweiz weit verbreitet.

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenStandardmäßige Abtretung mit klarem Kaufpreis und keinen besonderen Haftungsausschlüssen.Kostenlos (Vorlage)30–60 Minuten zum Ausfüllen und Unterzeichnen.
Vorlage + RechtsprüfungAbtretung mit Rückgriffsvorbehalt oder mehreren Forderungspaketen, wo Sie Sicherheit wollen.150–400 EUR für Anwaltsprüfung (regional unterschiedlich)1–2 Wochen für Anwaltsprüfung und Nachbesserungen.
MaßgeschneidertGroße Forderungsvolumina, spezialisierte Haftungsausschlüsse oder Dispute mit einem Debitor.500–1.500 EUR für maßgeschneiderte Verhandlung und Entwurf2–4 Wochen für Verhandlung, Entwurf und finale Ausfertigung

Glossar

Außenstände
Noch nicht bezahlte Forderungen eines Unternehmens gegenüber seinen Kunden oder Geschäftspartnern.
Abtretung
Rechtlicher Vorgang, durch den der Gläubiger seine Forderung an einen Dritten überträgt.
Debitor
Der Schuldner, der die Forderung ursprünglich schuldet.
Zedent
Die Partei, die die Forderung abtritt (der ursprüngliche Gläubiger).
Zessionar
Die Partei, die die Forderung empfängt (der neue Gläubiger).
Forderungsverkauf
Der Verkauf von Außenständen, häufig mit Abschlag vom Nominalbetrag.
Rückgriffsvorbehalt
Eine Klausel, die den ursprünglichen Gläubiger haftbar macht, falls der Debitor nicht zahlt.
Stille Abtretung
Eine Abtretung, die dem Debitor nicht mitgeteilt wird und daher keinen unmittelbaren Effekt auf ihn hat.
Factoring
Der Kauf von Forderungen durch ein Finanzunternehmen, um sofortige Liquidität zu gewährleisten.
Nominalbetrag
Der ursprüngliche, uneingeschränkte Wert der Forderung.
Abtretungsverbot
Eine vertraglich vereinbarte Regelung, dass eine Forderung nicht abgetreten werden darf.

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