- Treuhänder
- Unabhängige dritte Partei, die den Quellcode und die Dokumentation im Namen beider Parteien aufbewahrt und verwaltet.
- Escrow
- Englischer Begriff für die Treuhandverwaltung von Vermögenswerten, bis bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Quellcode
- Für Menschen lesbare Programmiercode-Version, aus der die Software kompiliert wird.
- Objektcode
- Maschinenlesbarer, kompilierter Code, den der Computer direkt ausführt.
- Software-Dokumentation
- Technische Aufzeichnungen, Flussdiagramme, Datenstrukturen und Algorithmen zur Wartung und Weiterentwicklung der Software.
- Treuhand-Materialien
- Alle Inhalte, die der Treuhänder aufbewahrt: Quellcode, Dokumentation, Anmerkungen und zugehörige Dateien.
- Verzugsereignis
- Vertraglich definiertes Ereignis (z. B. Insolvenz, fehlende Zahlung), das zur Freigabe des Quellcodes führt.
- Lizenznehmer
- Unternehmen, das das Recht erhält, die Software zu nutzen und ggf. auf den hinterlegten Quellcode zuzugreifen.
- Geistiges Eigentum
- Urheberrechte, Patente und andere rechtliche Schutzrechte am Quellcode und der Dokumentation.
- Hinterlegung
- Physische oder digitale Übergabe von Quellcode und Dokumentation an den Treuhänder zur Aufbewahrung.
- Mitteilungsfrist
- Vereinbarte Frist (z. B. X Werktage), nach der der Treuhänder Verzugsereignisse dem Unternehmen mitteilt.