- Marke (Handelsmarke)
- Ein geschĂŒtztes Zeichen (Logo, Name, Design), das ein Unternehmen oder Produkt kennzeichnet und dem EigentĂŒmer exklusive Nutzungsrechte verleiht.
- Lizenzgeber
- Der EigentĂŒmer der Marke, der die Nutzungsrechte vergibt und Kontrolle ĂŒber deren Verwendung behĂ€lt.
- Lizenznehmer
- Das Unternehmen oder die Partei, die vom Lizenzgeber die Erlaubnis erhÀlt, die Marke unter definierten Bedingungen zu nutzen.
- Exklusive Lizenz
- Eine Lizenz, bei der nur ein Lizenznehmer die Marke in einem bestimmten Markt oder Segment nutzen darf.
- Nicht-exklusive Lizenz
- Eine Lizenz, bei der mehrere Lizenznehmer dieselbe Marke in denselben oder verschiedenen MĂ€rkten nutzen dĂŒrfen.
- LizenzgebĂŒhren (Royalties)
- Finanzielle Zahlungen, die der Lizenznehmer dem Lizenzgeber fĂŒr das Recht zur Markennutzung leistet.
- QualitÀtsstandards
- Vereinbarte Anforderungen an die QualitÀt und PrÀsentation von Produkten und Werbematerialien, die die Marke nutzen.
- Markeneintragung
- Die behördliche Registrierung einer Marke beim Patentamt, die Schutz und exklusive Nutzungsrechte verleiht.
- Goodwill (Firmenwert)
- Der Ruf und Wert, die mit einer Marke verbunden sind und durch qualitativ hochwertige Nutzung aufgebaut werden.
- Sublizenzierung
- Das Recht des Lizenznehmers, Markennutzungsrechte an Dritte weiterzugeben, sofern vom Lizenzgeber genehmigt.
- Markenrichtlinien
- Dokumentierte Vorgaben des Lizenzgebers zur korrekten Verwendung, Darstellung und Schutz der Marke.