- Dienstbarkeit
- Ein Sachenrecht, das einem Grundstück das Recht gibt, einen anderen Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen oder zu belasten.
- Grunddienstbarkeit
- Eine Dienstbarkeit, die an ein herrschendes Grundstück gebunden ist und bei dessen Verkauf auf den neuen Eigentümer übergeht.
- Persönliche Dienstbarkeit
- Ein Nutzungsrecht, das an eine bestimmte natürliche Person gebunden ist und mit deren Tod erlischt.
- Abtretender
- Der Grundstückseigentümer, der die Dienstbarkeit gewährt (das belastete Grundstück).
- Abtretungsempfänger
- Der Grundstückseigentümer oder die Person, die von der Dienstbarkeit profitiert (das herrschende Grundstück).
- Grundbuch
- Das amtliche Register, in dem alle Eigentums- und Belastungsrechte an Grundstücken eingetragen sind.
- Eintragung
- Die offizielle Registrierung einer Dienstbarkeit im Grundbuch durch das Grundbuchamt.
- Wegrecht
- Das Recht, über ein fremdes Grundstück zu gehen oder zu fahren, um eigenes Grundstück zu erreichen.
- Leitungsrecht
- Das Recht, Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) über ein fremdes Grundstück zu führen und zu unterhalten.
- Vorkaufsrecht
- Das Recht, ein Grundstück vor Dritten zu den gleichen Bedingungen wie angeboten kaufen zu dürfen.