- Arbeitsvertrag
- Rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Beschäftigungsbedingungen, Aufgaben und Vergütung.
- Arbeitgeber
- Das Unternehmen oder die Person, die einen Mitarbeiter beschäftigt.
- Arbeitnehmer
- Die natürliche Person, die für den Arbeitgeber tätig ist und Lohn oder Gehalt erhält.
- Geschäftsgeheimnis
- Vertrauliche Informationen über das Geschäft, Kunden, Preise oder Prozesse, die nicht offengelegt werden dürfen.
- Dauer der Beschäftigung
- Zeitraum, für den die Beschäftigung vereinbart wird, unbefristet oder mit festem Ende.
- Vergütung
- Das Gehalt oder der Lohn, den der Mitarbeiter für seine Arbeit erhält.
- Kündigung
- Beendigung des Arbeitsvertrags durch eine der Parteien unter Einhaltung von Fristen und Bedingungen.
- Vertraulichkeit
- Verpflichtung des Mitarbeiters, nicht öffentlich über Geschäfte oder Kunden zu sprechen.
- Aufgabenbeschreibung
- Detaillierte Festlegung der Tätigkeiten und Verantwortungen des Mitarbeiters.
- Probezeitklausel
- Zeitlich befristeter Beginn einer Anstellung, während der beide Parteien leichter kündigen können.
- Konkurrenzverbot
- Vertragliche Einschränkung, die den Mitarbeiter an der Arbeit für konkurrierende Unternehmen hindert.
- Spesenerstattung
- Rückzahlung von geschäftlichen Ausgaben, die der Mitarbeiter für das Unternehmen getätigt hat.