- Zession
- Abtretung von Vermögensrechten oder Forderungen von einer Person (Zedent) auf eine andere (Zessionar).
- Zedent
- Der Inhaber des Vermögenswertes, der diesen abtritt (in diesem Fall der Aktionär oder Gesellschafter).
- Zessionar
- Die Person oder Gesellschaft, die das Vermögen aufnimmt und neue Eigentümerin wird.
- Vermögenswerte
- Alle Arten von wirtschaftlichen Gütern (Immobilien, Maschinen, Forderungen, Patente, Bankkonto, Kassenbestände).
- Gründungsurkunde
- Die Urkunde, mit der ein Unternehmen gegründet wird (z. B. Gesellschaftervertrag bei GmbH, Satzung bei AG).
- Registergericht
- Das zuständige Gericht, bei dem Unternehmen angemeldet und eingetragen werden (z. B. Amtsgericht in Deutschland).
- Kapitalgesellschaft
- Unternehmen mit eigener Rechtsfähigkeit (GmbH, AG, UG), deren Kapital durch Einlagen gebildet wird.
- Wirksamkeitsdatum
- Das Datum, ab dem die Zession rechtlich gültig und wirksam ist.
- Gesellschafter
- Person oder Unternehmen, die Anteile an einer Gesellschaft (z. B. Kommanditist, Komplementär, GmbH-Geschäftsführer) hält.
- Inventar
- Detaillierte Auflistung aller Vermögenswerte, die in die Zession einbezogen sind.
- Materialität
- Bedeutsamkeit oder Gewichtigkeit eines Vermögenswertes im Kontext der Zession und Unternehmensbilanz.