- Zession
- Rechtliche Übertragung von Rechten von einer Partei auf eine andere. Der Zedent überträgt, der Zessionar empfängt.
- Geistige Eigentumsrechte
- Immaterielle Vermögenswerte wie Urheberrechte, Patente, Markenzeichen, Designs, Know-how und Betriebsgeheimnisse.
- Urheberpersönlichkeitsrecht
- Recht des Urhebers, als Schöpfer anerkannt zu werden und gegen Verunstaltung der Arbeit vorzugehen. Kann abgetreten werden.
- Lizenzvergabe
- Gewährung einer Nutzungsberechtigung an Dritte, während der Eigentümer die Rechte behält.
- Know-how
- Praktisches Wissen, Erfahrung und Fähigkeiten, die nicht öffentlich sind und wirtschaftlichen Wert haben.
- Betriebsgeheimnis
- Vertrauliche geschäftliche oder technische Information, die einen wirtschaftlichen Vorteil bietet.
- Patentantrag
- Offizieller Antrag auf Schutz einer Erfindung beim Patentamt; kann vor Erteilung abgetreten werden.
- Markenzeichen
- Zeichen (Wort, Bild, Logo), die ein Unternehmen oder Produkt identifizieren und vor Nachahmung schützen.
- Design
- Visuelle oder ästhetische Gestaltung eines Produkts; kann urheberrechtlich oder als Geschmacksmuster geschützt sein.
- Verzicht
- Bewusste, freiwillige Aufgabe eines Rechts. Der Verzichtende kann dieses Recht später nicht mehr geltend machen.