- Abtretender
- Die Partei, die ihre Forderungen und Ansprüche auf den Zessionar überträgt; ursprünglicher Gläubiger.
- Zessionar
- Die Partei, welche die Forderungen und Ansprüche vom Abtretenden erhält; neuer Gläubiger.
- Zession
- Rechtliche Übertragung von Forderungen, Rechten und Ansprüchen von einer Person auf eine andere.
- Schuldansprüche
- Alle Forderungen, Schulden und Ansprüche jeglicher Art, die der Abtretende gegenüber Dritten hat.
- Forderung
- Rechtlicher Anspruch des Gläubigers (Abtretender, später Zessionar) auf Zahlung durch einen Schuldner.
- Einziehungsrecht
- Berechtigung des Zessionars, die abgetretenen Forderungen einzutreiben und Quittungen auszustellen.
- Schuldnerverzeichnis
- Liste aller Schuldner des Abtretenden mit Beträgen, Fälligkeiten und Sicherheiten.
- Beleg und Dokumentation
- Alle Urkunden, Bücher, Aufzeichnungen und Belege, die die Schuldansprüche nachweisen oder belegen.
- Gegenleistung
- Kompensation oder Zahlung, die der Zessionar dem Abtretenden für die Übertragung leistet.
- Repräsentation und Garantie
- Zusicherung des Abtretenden, dass er berechtigt ist, die Forderungen abzutreten, und dass diese gültig sind.