- Zedent
- Die Partei, die ihre Urheberrechte abtritt und übergibt.
- Zessionar
- Die Partei, die die Urheberrechte empfängt und übernimmt.
- Abtretung
- Die rechtliche Übertragung von Rechten von einer Person oder einem Unternehmen auf eine andere.
- Urheberrecht
- Das Schutzrecht an selbstständigen Werken der Literatur, Wissenschaft, Musik und bildenden Kunst.
- Geistiges Eigentum
- Rechte an immateriellen Gütern wie Erfindungen, Werke, Marken und Designs.
- Verwertungsrecht
- Das Recht, ein geschütztes Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu zeigen oder öffentlich zu machen.
- Werk
- Ein selbstständiges kreatives Erzeugnis (Text, Bild, Musik, Code, Design, etc.), das durch Urheberrecht geschützt ist.
- Kopierrecht
- Das Recht, ein Werk zu vervielfältigen und zu reproduzieren.
- Bestätigung
- Formale schriftliche Erklärung, dass eine Abtretung gültig durchgeführt wurde.
- Anhang
- Zusätzliches Dokument, das einer Vereinbarung beigefügt ist und Bestandteil davon wird.