- Agent
- Die Partei, die im Auftrag des Unternehmens technische und vertriebliche Dienstleistungen erbringt, insbesondere für Werbeverkäufe und Produktvermarktung.
- Agenturvereinbarung
- Die Hauptvereinbarung zwischen dem Agenten und dem Unternehmen, die die Grundlagen der Geschäftsbeziehung regelt, auf die sich diese Verpflichtung bezieht.
- Geschäftsgeheimnis
- Alle Informationen über Produkte, Verfahren, Kundendaten und Geschäftsangelegenheiten, die nicht öffentlich bekannt sind und dem Unternehmen wirtschaftliche Vorteile bringen.
- Vertrauliche Informationen
- Alle Daten und Erkenntnisse, die dem Agenten im Laufe der Geschäftstätigkeit anvertraut werden und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
- Geheimhaltungspflicht
- Die rechtliche Verpflichtung des Agenten, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen zu schützen und nicht zu offenbaren.
- Nicht-Offenlegung
- Die Klausel, die verbietet, Informationen über die Geschäftstätigkeit, Kundschaft oder Produkte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung weiterzugeben.
- Abwerbeverbot
- Die Verpflichtung des Agenten, die Kunden des Unternehmens nicht eigenständig zu kontaktieren oder für Konkurrenzprodukte zu werben.
- Sorgfaltspflicht
- Die Anforderung, dass der Agent mit gutem Glauben, Vorsicht und Umsicht handelt und die Interessen des Unternehmens schützt.
- Markennamen
- Die geschützten Handelsnamen und Labels, unter denen das Unternehmen seine Produkte vermarktet und vertreibt.
- Guter Glaube
- Ein rechtliches Prinzip, das verlangt, dass der Agent ehrlich, fair und mit wohlwollender Absicht handelt.