Verkaufszusatz

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FreiVerkaufszusatz

Auf einen Blick

Was es ist
Ein Verkaufszusatz ist ein rechtliches Dokument, das einen bestehenden Immobilienkaufvertrag ergänzt oder modifiziert. Es wird gleichzeitig mit dem Hauptvertrag abgeschlossen und regelt zusätzliche Bedingungen zwischen Verkäufer und Käufer. Sie erhalten die Vorlage als kostenlos bearbeitbares Word-Dokument mit allen notwendigen Platzhaltern.
Wann Sie es brauchen
Ein Verkaufszusatz kommt zum Einsatz, wenn der Hauptkaufvertrag durch weitere Vereinbarungen ergänzt oder präzisiert werden soll. Dies ist häufig bei Gewerbeimmobilien, Wohnimmobilien oder besonderer Ausstattung der Fall, die nicht im ursprünglichen Vertrag abgedeckt sind.
Was enthalten ist
Der Zusatz enthält eine formale Präambel mit Angaben zu Verkäufer und Käufer, die Kernregelung der verkauften Immobilie mit detaillierter Beschreibung sowie ein Abschlussdatum. Die Struktur ermöglicht klare Identifikation aller Parteien und Gegenstände des ergänzenden Vertrages.

Was ist eine Vorlage „Verkaufszusatz"?

Ein Verkaufszusatz (auch Nachtrag oder Addendum genannt) ist ein rechtliches Dokument, das einen Immobilienkaufvertrag ergänzt oder präzisiert. Er wird zeitgleich mit oder unmittelbar nach dem Hauptvertrag abgeschlossen und enthält zusätzliche Vereinbarungen, die nicht im ursprünglichen Kaufvertrag festgehalten sind. Der Zusatz regelt beispielsweise spezifische Ausstattungsmerkmale, Finanzierungsbedingungen, Maklergebühren oder Übergabemodalitäten. Sie erhalten diese Vorlage als kostenlos bearbeitbares Word-Dokument, das alle erforderlichen Platzhalter für Parteienangaben, Immobilienbeschreibung und Daten enthält und sich problemlos an PDF exportieren lässt.

Warum Sie dieses Dokument brauchen

Ein fehlendes oder unvollständiges Zusatzprotokoll führt häufig zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer während oder nach der Transaktion. Ohne klare schriftliche Festsetzung entstehen Unklarheiten über Ausstattungsbestandteile, Nebenkosten oder Finanzierungsauflagen. Ein formales Verkaufszusatz schafft Transparenz, reduziert Missverständnisse und schützt beide Parteien rechtlich. Besonders wenn es um Finanzierungsbedingungen, Übergabetermine oder Maklerabgeltung geht, ist ein vollständiges und beidseitig unterzeichnetes Dokument entscheidend. Für größere Transaktionen oder bei mehreren beteiligten Parteien ist ein notariell beglaubigter Zusatz zudem unerlässlich, um später Ansprüche geltend machen zu können. Diese Vorlage gibt Ihnen die Struktur und Sicherheit, die Sie brauchen.

Welche Variante passt zu Ihrer Situation?

Wenn Ihre Situation ist…Diese Vorlage verwenden
Wenn ein Geschäftsgebäude, Laden oder Bürofläche mit besonderen Ausstattungen verkauft wirdVerkaufszusatz für Gewerbeimmobilien
Bei Einfamilienhäusern oder Wohnungen mit zusätzlichen Nebengebäuden oder ZubehörVerkaufszusatz für Wohnimmobilien
Wenn der Käufer eine Hypothek benötigt und besondere Bedingungen zu regeln sindVerkaufszusatz mit Finanzierungsbedingungen
Bei detaillierten Übergabemodalitäten, Schlüsselabgabe oder MängelprüfungVerkaufszusatz mit Übergabebestimmungen
Zur Klärung von Provisionsverantwortlichkeit und MaklerbeteiligungVerkaufszusatz mit Maklergebühren
Bei Regelung von Nebenkosten, Betriebskosten und deren UmlageschlüsselVerkaufszusatz mit Nebenkosten

Häufige Fehler vermeiden

❌ Unvollständige Identitätsdaten der Parteien

Warum es wichtig ist: Der Zusatz kann angefochten oder für ungültig befunden werden, wenn eine Partei nicht eindeutig identifizierbar ist.

Fix: Nutzen Sie die genauen Daten aus dem Personalausweis oder dem Handelsregisterauszug.

❌ Fehlende oder vage Immobilienbeschreibung

Warum es wichtig ist: Streitigkeiten entstehen, wenn nicht klar ist, welche Immobilie Gegenstand des Vertrags ist oder welche Flächen mitverkauft werden.

Fix: Beziehen Sie sich auf die Adresse, die Grundbuchnummer und die genaue Fläche in Quadratmetern.

❌ Kein Bezug zum Hauptvertrag

Warum es wichtig ist: Der Zusatz steht isoliert und wird möglicherweise nicht als integraler Bestandteil der Vereinbarung angesehen.

Fix: Erwähnen Sie explizit, dass der Zusatz in Verbindung mit einem bestimmten Hauptvertrag gilt und fügen Sie Referenzen ein.

❌ Unrealistisches oder zu weit entferntes Abschlussdatum

Warum es wichtig ist: Die Parteien können sich nicht auf eine verbindliche Deadline einigen, und die Transaktion stockt.

Fix: Wählen Sie ein Datum, das realistisch für notarielle Beglaubigung und behördliche Eintragung ist (mindestens 3–4 Wochen ab Unterzeichnung).

❌ Nicht vor einem Notar beglaubigt

Warum es wichtig ist: Der Zusatz kann bei Immobilientransaktionen nicht eingetragen werden und ist schwer durchsetzbar.

Fix: Vereinbaren Sie mit beiden Parteien die notarielle Beglaubigung, besonders wenn der Zusatz die Finanzierung oder den Kaufpreis ändert.

❌ Falsches oder unspezifisches Datum im Header

Warum es wichtig ist: Ungültige Datumseintragungen führen zu Rechtsstreitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrags.

Fix: Verwenden Sie ein standardisiertes Format (TT.MM.JJJJ) und stimmen Sie das Datum schriftlich mit der anderen Partei ab.

Die 7 wichtigsten Klauseln, erklärt

Vertragsparteien — Verkäufer

In einfacher Sprache: Eindeutige Identifikation des Verkäufers mit vollständigem Namen, Rechtsform und Adresse.

Beispielformulierung
[NAME DES VERKÄUFERS], eine natürliche Person mit Wohnsitz in [ORT] ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet.

Häufiger Fehler: Unvollständige Adressangaben oder fehlende Distinktion zwischen Privatperson und Unternehmensform führen zu Ungültigkeitseinwänden.

Vertragsparteien — Käufer

In einfacher Sprache: Eindeutige Identifikation des Käufers mit vollständigem Namen, Rechtsform und Adresse.

Beispielformulierung
[NAME DES KÄUFERS], eine natürliche Person mit Wohnsitz in [ORT] ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet.

Häufiger Fehler: Fehlende oder ungenaue Identitätsdaten des Käufers gefährden die Durchsetzbarkeit des Vertrags.

Vereinbarungsdatum

In einfacher Sprache: Der Stichtag, an dem der Verkaufszusatz abgeschlossen und wirksam wird.

Beispielformulierung
Dieser Verkaufszusatz wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DATUM].

Häufiger Fehler: Ein fehlender oder falscher Datumseintrag kann zu Streitigkeiten über die Gültigkeit des Zusatzes führen.

Präambel und Kontext

In einfacher Sprache: Erläuterung, dass dieser Zusatz in Verbindung mit einem Hauptvertrag steht und welche Immobilie Gegenstand ist.

Beispielformulierung
Gleichzeitig mit der Erstellung dieses Nachtrags treten der Verkäufer und der Käufer in einen Vertrag (der 'Vertrag') ein, durch welchen die folgende Gewerbeimmobilie verkauft wird: [BESCHREIBUNG DER GEWERBEIMMOBILIE].

Häufiger Fehler: Fehlende Bezüge zum Hauptvertrag oder unklare Immobilienbeschreibung führen zu Interpretationskonflikten.

Immobilienbeschreibung — Gewerbe

In einfacher Sprache: Präzise Angaben zur Gewerbeimmobilie (Adresse, Fläche, Art der Nutzung, Besonderheiten).

Beispielformulierung
[BESCHREIBUNG DER GEWERBEIMMOBILIE, DIE VERKAUFT WIRD], einschließlich Größe [QM], Lage und Ausstattungsmerkmale.

Häufiger Fehler: Vage oder unvollständige Immobilienbeschreibung führt zu Unstimmigkeiten bei Abnahme und Übergabe.

Immobilienbeschreibung — Wohnen

In einfacher Sprache: Präzise Angaben zur Wohnimmobilie (Adresse, Anzahl der Zimmer, Fläche, Baujahr).

Beispielformulierung
[BESCHREIBUNG DER IMMOBILIE, DIE VERKAUFT WIRD], einschließlich [ANZAHL] Zimmer, [QM] Wohnfläche, errichtet [BAUJAHR].

Häufiger Fehler: Fehlende Angaben zu Zustand, Alter oder Besonderheiten führen zu späteren Mängeleinwänden.

Abschlussdatum

In einfacher Sprache: Das Datum, an dem die Transaktion abgeschlossen sein wird oder wurde.

Beispielformulierung
Abschlussdatum: [DATUM]

Häufiger Fehler: Ein unrealistisches oder falsches Abschlussdatum kann zu Verzögerungen oder vertraglichen Konflikten führen.

So füllen Sie sie aus

  1. 1

    Verkäufer identifizieren

    Tragen Sie den vollständigen Namen des Verkäufers ein. Falls es sich um ein Unternehmen handelt, geben Sie die Rechtsform (GmbH, AG, Einzelunternehmen) und das Gründungsland an.

    💡 Kontrollieren Sie die korrekte Schreibweise des Namens mit dem Handelsregister oder dem Personalausweis.

  2. 2

    Käufer identifizieren

    Tragen Sie den vollständigen Namen des Käufers ein. Falls mehrere Käufer vorhanden sind, listen Sie alle mit ihren Daten auf. Geben Sie auch die Rechtsform an, falls es ein Unternehmen ist.

    💡 Stimmen Sie die Identitätsdaten mit dem Ausweis oder dem Handelsregister ab.

  3. 3

    Vereinbarungsdatum eintragen

    Nennen Sie das Datum, an dem beide Parteien den Zusatz unterzeichnen. Dies sollte zeitlich mit oder nach dem Hauptvertrag liegen.

    💡 Das Datum muss in einem Format vorliegen, das vor Gericht eindeutig ist — verwenden Sie den vollständigen Datumstag, Monat und Jahr.

  4. 4

    Bundesland und Rechtsordnung festlegen

    Geben Sie an, unter welchen Gesetzen die Parteien gegründet sind und welche Rechtsordnung den Zusatz regelt (in der Regel Deutschland, Österreich oder Schweiz).

    💡 Für grenzüberschreitende Transaktionen konsultieren Sie einen Anwalt zur Jurisdiktionsfestlegung.

  5. 5

    Immobilienbeschreibung für Gewerbe ausfüllen

    Falls es sich um eine Gewerbeimmobilie handelt, geben Sie die komplette Adresse, die Fläche in Quadratmetern, die Nutzungsart (z. B. Büro, Einzelhandel, Lager) und besondere Merkmale ein.

    💡 Beziehen Sie sich auf den Grundbuchextrakt oder den Exposé des Maklers für präzise Angaben.

  6. 6

    Immobilienbeschreibung für Wohnen ausfüllen

    Bei Wohnimmobilien nennen Sie die Adresse, die Anzahl der Zimmer, die Gesamtwohnfläche, das Baujahr und etwaige Besonderheiten (z. B. Balkon, Kellerraum, Stellplatz).

    💡 Nutzen Sie den Energieausweis oder den Kaufpreis-Exposé als Referenz für verlässliche Daten.

  7. 7

    Abschlussdatum definieren

    Tragen Sie das geplante oder vereinbarte Abschlussdatum ein — den Tag, an dem die Übertragung rechtskräftig ist oder sein soll.

    💡 Lassen Sie mindestens 2–4 Wochen Zeit für notarielle Beglaubigung und Eintragung ins Grundbuch.

  8. 8

    Unterschriften einholen

    Der Zusatz muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Im Regelfall wird er vor einem Notar beglaubigt.

    💡 Bewahren Sie Kopien auf beiden Seiten auf und reichen Sie das Original beim zuständigen Grundbuchamt ein, falls notwendig.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkaufszusatz und einem Kaufvertrag?

Ein Kaufvertrag ist der Hauptvertrag, der die grundsätzlichen Bedingungen des Immobilienverkaufs regelt (Preis, Zeitpunkt, Parteien). Ein Verkaufszusatz ist ein ergänzendes Dokument, das parallel mit dem Kaufvertrag abgeschlossen wird und zusätzliche Vereinbarungen oder Klarstellungen enthält — etwa zur Ausstattung, zu Finanzierungsbedingungen oder zu Nebenkosten.

Muss ein Verkaufszusatz notariell beglaubigt werden?

In Deutschland wird ein Verkaufszusatz oft zusammen mit dem Hauptkaufvertrag vor einem Notar beurkundet, wenn er das Geschäft selbst oder wesentliche Bedingungen verändert. Für reine Klarstellungen kann eine Beglaubigung unter Umständen ausreichen. Konsultieren Sie Ihren Notar, um die genaue Anforderung zu klären. In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Regeln — auch hier empfehlen wir Rechtsberatung.

Wann brauche ich einen Verkaufszusatz statt eines Nachtragvertrags?

Formell sind "Verkaufszusatz" und "Nachtrag" (Addendum) Synonyme. Ein Zusatz wird häufig parallel mit dem Hauptvertrag abgeschlossen (zur gleichen Zeit), während ein Nachtrag später Änderungen oder Ergänzungen vornimmt. In der Praxis können Sie die Begriffe austauschbar verwenden — entscheidend ist, dass alle Änderungen schriftlich und im Idealfall notariell dokumentiert sind.

Kann ich einen Verkaufszusatz selbst ausfüllen oder brauche ich einen Anwalt?

Für einfache und klare Zusätze mit standardisierten Formulierungen reicht oft eine Vorlage aus. Allerdings empfehlen wir bei komplexen Konstellationen (mehrere Käufer, gewerbliche Nutzung, Finanzierungsauflagen) eine Überprüfung durch einen Anwalt oder Notar, um Lücken und Risiken zu vermeiden.

Kann ein Verkaufszusatz nach der Unterzeichnung des Hauptvertrags erstellt werden?

Ja, ein Nachtrag kann auch nach dem Hauptvertrag abgeschlossen werden, um die ursprüngliche Vereinbarung zu ergänzen oder zu ändern. Beide Parteien müssen zustimmen. Allerdings ist es üblich und empfehlenswert, alle Zusätze oder Klärungen parallel mit dem Hauptvertrag zu unterzeichnen, um Verwirrung und Streitigkeiten zu vermeiden.

Welche Angaben zur Immobilie sind mindestens erforderlich?

Die Immobilie sollte eindeutig identifizierbar sein: vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Grundbuchnummer (falls vorhanden), Gesamtfläche in Quadratmetern, Anzahl der Zimmer/Räume und etwaige Besonderheiten wie Nebenflächen oder Rechte. Je präziser die Beschreibung, desto geringer das Risiko von Streitigkeiten.

Wer unterzeichnet den Verkaufszusatz?

Beide Parteien — der Verkäufer und der Käufer — unterzeichnen den Zusatz. Falls mehrere Personen einer Seite angehören (z. B. zwei Käufer als Ehepaar), unterzeichnen alle. Der Notar oder ein Notar beglaubigt die Unterschriften im Regelfall.

Was passiert, wenn ich den Zusatz nicht einhalte?

Ein Verstoß gegen Bedingungen im Verkaufszusatz ist eine Vertragsübertretung. Die benachteiligte Partei kann Schadensersatz fordern oder den Vertrag rückgängig machen — je nach Schweregrad und Formulierung des Zusatzes. Konsultieren Sie im Streitfall einen Anwalt.

Im Vergleich zu Alternativen

vs Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist das Hauptdokument und regelt die grundsätzliche Übereinkunft zum Kauf einer Immobilie (Parteien, Preis, Zahlungsweise, Übergabedatum). Der Verkaufszusatz ergänzt diesen — etwa um spezifische Ausstattungsdetails, Nebenkosten-Vereinbarungen oder Finanzierungsauflagen. Ein Zusatz ohne Hauptvertrag ist ungültig; der Vertrag kann aber ohne Zusatz bestehen.

vs Makleragenturvertrag

Ein Makleragenturvertrag regelt die Aufgaben und die Provision eines Immobilienmaklers. Der Verkaufszusatz regelt dagegen die vertraglichen Bedingungen zwischen Käufer und Verkäufer direkt. Beide Dokumente können nebeneinander existieren — der Zusatz trägt aber nicht zu Makler-Belangen bei.

vs Verwaltungsvertrag

Ein Verwaltungsvertrag regelt die laufende Verwaltung einer Immobilie nach dem Kauf (Wartung, Vermietung, Mieteinzug). Der Verkaufszusatz befasst sich nur mit den Bedingungen der Veräußerung und ist daher zeitlich vor oder parallel zum Verwaltungsvertrag wirksam.

vs Finanzierungsvertrag

Ein Finanzierungsvertrag ist ein eigenständiger Vertrag zwischen dem Käufer und einer Bank für die Hypothek oder das Darlehen. Der Verkaufszusatz kann jedoch Bedingungen zum Finanzierungsschutz oder zur Finanzierungsauflagen zwischen Käufer und Verkäufer festhalten — etwa die Forderung, dass der Kauf nur stattfindet, wenn die Bank den Kredit genehmigt.

Branchenspezifische Hinweise

Immobilienwirtschaft

Makler, Verkäufer und Käufer nutzen den Zusatz zur standardisierten Dokumentation und Klarstellung von Transaktionsbedingungen.

Rechtswesen und Notariat

Notare verwenden Zusätze zur formalen Ergänzung von Kaufverträgen und deren notarieller Beglaubigung.

Finanzdienstleistungen

Banken und Kreditgeber fordern oft Zusätze, um Finanzierungsbedingungen und Sicherheitsrechte zu dokumentieren.

Unternehmensverkauf und M&A

Bei Verkauf einer Unternehmensimmobilie werden Zusätze eingesetzt, um Ausstattung, Betriebsmittel und Übergabebedingungen zu regeln.

Projektentwicklung

Projektentwickler nutzen Zusätze, um standardisierte Bedingungen für mehrere Käufer in großen Neubauvorhaben zu dokumentieren.

Private Wohnungswirtschaft

Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaften verwenden Zusätze, um Nebenkosten, Maklergebühren und Übergabemodalitäten zu klären.

Hinweise zur Rechtsprechung

In Deutschland unterliegt ein Verkaufszusatz für Grundstücke und Gebäude dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die notarielle Beglaubigung ist oft erforderlich. Das Dokument wird beim Grundbuchamt eingereicht, wenn es den Kaufpreis oder wesentliche Bedingungen ändert.

In Österreich regelt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) Zusätze zu Immobilienkaufverträgen. Auch hier ist notarielle Beglaubigung häufig notwendig. Konsultieren Sie einen österreichischen Notar zur genauen Form.

In der Schweiz unterscheiden sich die Anforderungen je nach Kanton. Im Regelfall ist ein Zusatz zu einem Grundstückskauf auch notariell zu beglaubigen oder zu beurkunden. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Grundbuchamt Ihres Kantons.

Vorlage oder Anwalt — was passt?

WegAm besten fürKostenZeit
Vorlage verwendenEinfache, standardisierte Immobilientransaktionen ohne besondere Bedingungen oder Finanzierungsauflagen.€ 0–50 (Vorlage + Eigenarbeit)30–60 Minuten zum Ausfüllen
Vorlage + RechtsprüfungTransaktionen mit Finanzierungsbedingungen, mehreren Käufern oder Zusatzvereinbarungen zur Ausstattung.€ 150–400 (Vorlage + anwaltliche Prüfung)1–2 Wochen (incl. Anwaltskommunikation)
MaßgeschneidertKomplexe Immobilientransaktionen, grenzüberschreitende Käufe oder ungewöhnliche Bedingungen, die notarielle Beglaubigung erfordern.€ 500–2.000+ (Anwalt oder Notar)2–4 Wochen (Entwurf, Abstimmung, Beglaubigung)

Glossar

Nachtrag
Zusätzliche schriftliche Vereinbarung, die einen bestehenden Vertrag ergänzt oder ändert.
Addendum
Rechtliches Synonym für einen Zusatz oder Nachtrag zu einem Hauptvertrag.
Parteien
Die beteiligten Personen oder Unternehmen (hier: Verkäufer und Käufer).
Präambel
Einleitender Abschnitt eines Vertrags, der die Vertragsparteien und den Kontext darstellt.
Wirksam
Der Zeitpunkt, ab dem ein Vertrag rechtlich bindend und gültig ist.
Gewerbeimmobilie
Immobilie, die zu geschäftlichen Zwecken genutzt wird, wie Büros, Läden oder Lagerhäuser.
Wohnimmobilie
Immobilie zum Wohnen bestimmt, wie Einfamilienhaus, Wohnung oder Reihenhaus.
Bundesland/Staat
Gebietskörperschaft, in der ein Unternehmen gegründet ist oder eine Person domiziliert.
Käufer
Die Person oder das Unternehmen, das die Immobilie erwirbt.
Verkäufer
Die Person oder das Unternehmen, das die Immobilie veräußert.

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