- Recht auf die erste Gelegenheit
- Das vertraglich garantierte Recht, neue Produkte zuerst prüfen und akzeptieren zu können, bevor sie anderen Partnern angeboten werden.
- Vorkaufsrecht
- Ein ähnliches Recht, das aber typischerweise beim Kauf von Vermögenswerten oder Unternehmensanteilen relevant ist; hier wird es im Kontext von Vertriebsrechten verwendet.
- Neues Produkt
- Ein von dem Entwicklungs- oder Herstellungspartner nach Abschluss dieser Vereinbarung entwickeltes Produkt, das der bestehenden Produktkategorie ähnlich ist.
- Lizenzvergabe
- Die Übertragung von Rechten, ein Produkt herzustellen, zu vertreiben, zu vermarkten oder zu verkaufen.
- Schriftliche Mitteilung
- Eine formal dokumentierte Benachrichtigung (per Brief, E-Mail oder vergleichbares Mittel), die den Anforderungen des Vertrags entspricht.
- Werktag
- Ein Geschäftstag, der keine Wochenend- oder Feiertage einschließt, relevant für Fristen in dieser Vereinbarung.
- Verbundene Unternehmen
- Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen oder andere Gesellschaften, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen.
- Bedingungen und Konditionen
- Die vereinbarten Vertragsbedingungen wie Preise, Mengen, Zahlungsfristen, Lieferungen und andere Leistungspflichten.
- Ablehnung des Angebots
- Fehlende Annahme innerhalb der festgelegten Frist wird automatisch als Ablehnung des Angebots behandelt.
- Drittperson
- Ein anderes Unternehmen oder eine andere Partei, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist.
- Gutes Treue
- Die verpflichtung, verantwortungsvoll, ehrlich und mit gegenseitiger Rücksicht zu handeln, um das Vertragsziel zu erreichen.