- Schwangerschaftsurlaub
- Bezahlte oder unbezahlte Abwesenheit vor dem erwarteten Entbindungstermin, meist ab der Benachrichtigung an den Arbeitgeber.
- Mutterschaftsurlaub
- Abwesenheit nach der Geburt, gesetzlich geschützt und in der Regel bezahlt oder durch Sozialversicherung abgedeckt.
- Mutterschutzgesetz
- Bundesgesetz (in Deutschland), das die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen und Mütter vor Entlassung, gefährliche Arbeiten und medizinische Betreuung schützt.
- Ärztliches Attest
- Bestätigung eines Arztes über die Schwangerschaft und den geschätzten Entbindungstermin, erforderlich für Antragsverfahren.
- Versetzung
- Vorübergehende Änderung der Arbeitstätigkeit auf eine weniger belastende oder weniger gefährliche Position während der Schwangerschaft.
- Bezahlte Abwesenheit
- Zeitraum, während dessen der Arbeitgeber den Lohn oder Gehalt der Mitarbeiterin weiterzahlt.
- Anspruchsvoraussetzung
- Bedingung, die eine Mitarbeiterin erfüllen muss, um berechtigt zu sein (z. B. Vollzeitbeschäftigung, unbefristeter Vertrag).
- Entbindungstermin
- Vom Arzt geschätzter Geburtstermin, dient als Bezugspunkt für Urlaubsbeginn und -dauer.
- Rückkehrplanung
- Vorbereitungsprozess des Arbeitgebers zur effizienten Rückkehr der Mitarbeiterin (Schulungen, Rotation, Ressourcen).
- Invalidität
- Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung; wird wie andere medizinische Abwesenheiten behandelt.