- Patentschrift
- Das amtlich registrierte Patent mit eindeutiger Nummer und anerkannter Erfindung, das Schutzrechte begründet.
- Lizenzgeber
- Der Inhaber des Patents oder der Rechte, der einem anderen das Recht zur Nutzung gegen Gebühren gewährt.
- Lizenznehmer
- Das Unternehmen oder die Person, die das Patent nutzen, herstellen und vertreiben darf, gegen Zahlung von Lizenzgebühren.
- Exklusivlizenz
- Eine Lizenz, die dem Lizenznehmer alleinige Nutzungsrechte garantiert; der Lizenzgeber darf das Patent nicht an andere vergeben.
- Lizenzgebühr
- Die finanzielle Vergütung, die der Lizenznehmer an den Lizenzgeber für die Nutzung des Patents bezahlt.
- Gebührenstaffelung
- Ein Berechnungssystem, bei dem die Lizenzgebühren je nach Umsatzvolumen sinken oder steigen.
- Territorium
- Das geografische Gebiet, in dem der Lizenznehmer das Patent nutzen und Produkte vertreiben darf.
- Mindestgebühr
- Der minimale Betrag, den der Lizenznehmer jährlich zahlen muss, unabhängig vom tatsächlichen Umsatz.
- Maximalbetrag
- Die Obergrenze der Lizenzgebühren, die der Lizenznehmer pro Jahr zahlt, selbst bei sehr hohem Umsatz.
- Nutzungsrecht
- Das rechtlich geschützte Recht, eine patentierte Erfindung herzustellen, zu vertreiben und zu nutzen.