- Urheberrecht
- Das ausschließliche Recht des Schöpfers, sein Werk zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
- Lizenzvereinbarung
- Ein Vertrag, der die Bedingungen festlegt, unter denen Software oder Inhalte genutzt werden dürfen.
- Geistiges Eigentum
- Immaterielles Eigentum wie Software, Designs oder Texte, das durch Urheberrecht oder Patente geschützt ist.
- Public Domain
- Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind und frei verwendet werden können.
- Proprietäre Software
- Software, die Eigentum eines Unternehmens ist und nicht frei verändert oder weitergegeben werden darf.
- Nutzungsbeschränkung
- Eine Einschränkung, die festlegt, wie und wofür Software verwendet werden darf.
- Installationsrecht
- Das Recht, Software auf einem oder mehreren Computern zu installieren, je nach Lizenzvereinbarung.
- Eigentumsrecht
- Das Recht des Schöpfers oder Verkäufers, Besitz und Kontrolle über ein Werk zu behalten.
- Freeware
- Kostenlose Software, die unter bestimmten Bedingungen verwendet werden darf, ohne dass Lizenzgebühren anfallen.
- Disclaimer
- Eine rechtliche Erklärung, die Haftung ausschließt oder Nutzungsbedingungen klarstellt.