❌ Kündigungsgrund zu vage oder gar nicht angeben
Warum es wichtig ist: Ohne klaren, im Mietvertrag verankerten Grund ist die Kündigung anfechtbar und möglicherweise unwirksam — der Mieter kann Beschwerde einreichen.
Fix: Nennen Sie immer den genauen Absatz des Mietvertrags und den konkreten Kündigungsgrund — etwa 'Mietschulden in Höhe von [BETRAG] seit [MONAT]'.















