- Zedent
- Der ursprüngliche Mieter, der seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag abtritt (auch: Abgebender).
- Zessionar
- Die neue Person oder das Unternehmen, das den Mietvertrag übernimmt und neuer Mieter wird (auch: Empfänger).
- Abtretung
- Die rechtliche Übertragung von Forderungen, Rechten und Pflichten aus einem bestehenden Vertrag auf eine Drittpartei.
- Zustimmung des Vermieters
- Die ausdrückliche Genehmigung durch den Vermieter, ohne die eine Abtretung in der Regel nicht wirksam ist.
- Liegenschaft
- Die Immobilie oder das Grundstück, auf das sich der Mietvertrag bezieht.
- Kaution
- Die vom Mieter bei Mietbeginn hinterlegte Sicherheit, die bei Abtretung auf den neuen Mieter oder Vermieter übergehen kann.
- Mietvertrag
- Der ursprüngliche Vertrag zwischen Zedent (alter Mieter) und Vermieter über Nutzung der Liegenschaft.
- Garantien und Erklärungen
- Verbindliche Zusicherungen des Zedenten, dass er berechtigt ist, den Mietvertrag abzutreten, und dass alle Informationen wahr sind.
- Haftung
- Die Verantwortung und das Risiko für Verletzung von Mietvertragspflichten (z. B. Zahlung, Instandhaltung).
- Nebenkostenabrechnung
- Die Aufstellung von Betriebskosten (Wasser, Heizung, Verwaltung), die zwischen altem und neuem Mieter aufgeteilt wird.