- Masterfranchisegeber
- Das Unternehmen, das das Franchisesystem besitzt und es an einen Unterfranchisegeber lizenziert.
- Unterfranchisegeber
- Ein Partner, der vom Masterfranchisegeber das Recht erhÀlt, mehrere Franchise-Filialen zu eröffnen und andere Unternehmer als Unterfranchisenehmer zu rekrutieren.
- Entwicklungsgebiet
- Das geografisch definierte Gebiet, in dem der Unterfranchisegeber berechtigt ist, Franchises zu eröffnen und zu betreiben.
- Vorkaufsrecht
- Das Recht des Unterfranchisegebers, zusÀtzliche Franchise-Standorte im Gebiet zuerst anzunehmen, bevor sie an Dritte vergeben werden.
- Unterfranchisenehmer
- Der Einzelunternehmer oder das Unternehmen, das von einem Unterfranchisegeber ein Franchiserecht erwirbt und betreibt.
- System
- Die GeschÀftsprozesse, Betriebsgeheimnisse, Verfahren, Markenzeichen und Betriebsmethoden des Franchisegebers.
- Laufzeit
- Der zeitliche Rahmen, in dem die Masterfranchisevereinbarung gĂŒltig ist; wird in Vertragsjahren bemessen.
- FranchisegebĂŒhr
- Die von einem Franchisenehmer oder Unterfranchisegeber zu zahlende LizenzgebĂŒhr fĂŒr das Recht, das System zu nutzen.
- Pachtvertrag
- Der Mietvertrag fĂŒr den geplanten Standort einer Franchise-Filiale.
- Managementvereinbarung
- Ein separater Vertrag, der die laufenden Managementleistungen und UnterstĂŒtzung zwischen Franchisenehmer und Unterfranchisegeber regelt.