Lizenzvereinbarung Kurzfassung

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Das lizenzvereinbarung kurzfassung es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.

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LIZENZVEREINBARUNG Diese Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die „Erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die „Zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES MITGLIEDS] (das „Mitglied"), ein Individuum mit Hauptwohnsitz in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] DEFINITIONEN Falls nicht anders angegeben, haben die folgenden Begriffe und Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen in diesem Paragraphen gegeben wird: "Copyrightfähige Technologie" bezeichnet, kollektiv, die Arbeiten, die in Anhang A hierzu beschrieben werden; "Verbesserung" inkludiert alle Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen der Technologien, welche während des Exklusivitätszeitraums, der in Paragraph [NUMMER] beschrieben wird, gemacht werden. "Geistige Eigentumsrechte" inkludieren Patente, Handelsmarken, Servicemarken, registrierte Designs, Leiterplattentopographien, inklusive Anträge für die vorhergehenden, sowie Copyrights, Designrechte, Know-how, vertraulichen Informationen, Betriebsgeheimnisse und andere ähnliche Rechte in allen Ländern; "Know-how" bezeichnet jedes Know-how, welches betreffend die [BESCHREIBEN] Methode oder ihre Anwendung von [BESCHREIBEN] entwickelt oder besessen wurde. "Technologie" bezeichnet, kollektiv, die copyrightfähige Technologie und das Know-how. LIZENZ Gemäß Artikel [NUMMER], gewährt [NAME DES MITGLIEDS] [NAME IHRES UNTERNEHMENS] eine weltweite Lizenz betreffend alle geistigen Eigentumsrechte an der Technologie, und [NAME IHRES UNTERNEHMENS] akzeptiert diese Lizenz; Genauer, hat [NAME IHRES UNTERNEHMENS] das Recht, die Technologie wie vorhanden zu nutzen, abgeleitete Arbeiten davon zu erstellen, sie zu veröffentlichen, sie mit anderen Materialien und Arbeiten im Besitz von [NAME IHRES UNTERNEHMEN] zu kombinieren, anderen die Nutzung der Technologie näherzubringen, Dritten, mit oder ohne Gegenleistung, nicht-exklusive Lizenzen für die Nutzung der Technologie zu gewähren und die Rechte an der Lizenz, die [NAME DES UNTERNEHMEN] hierunter gewährt werden, zu zedieren, solche Rechte weiter zu lizenzieren oder die Technologie und Produkte, die die Technologie verwenden, auf andere Art zu verwenden, ohne [NAME DES MITGLIEDS] darüber zu informieren, VORAUSGESETZT, dass [NAME DES UNTERNEHMENS] damit keine Rechte an dem gesamten oder an Teilen des geistigen Eigentums an der Technologie vergibt oder zediert, da diese Rechte immer bei [NAME DES MITGLIEDS] bleiben; [NAME IHRES UNTERNEHMENS] hat nicht das Recht, einer dritten Partei Rechte zu zedieren, lizenzieren oder auf andere Art zu gewähren, wenn dadurch [NAME DES MITGLIEDS] Rechte, die in Paragraph [NUMMER] hiernach gelistet werden, entzogen werden [zum Beispiel indem eine Exklusivität gewährt wird, die über das Ausmaß der Exklusivität hinausgehet, Claremont hierunter gewährt wird]. EXKLUSIVITÄT Die Rechte, die [NAME IHRES UNTERNEHMENS] hierunter betreffend das Know-how gewährt werden sind nicht exklusiv, vorausgesetzt, dass kein [NAME DES MITGLIEDS] ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung von [NAME DES UNTERNEHMENS], wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden darf, das Know-how für Kunden verwenden darf, die keine Kunden von [NAME DES UNTERNEHMENS] sind, während [NAME DES MITGLIEDS] bei [NAME DES UNTERNEHMENS] beschäftigt ist oder zu einem Kunden von [NAME DES UNTERNEHMENS] transferiert wird, wobei eine Rückkehr zu [NAME DES UNTERNEHMENS] möglich ist. Während [NAME DES INDIVIDUUMS] bei [NAME DES UNTERNEHMENS] oder einer Tochtergesellschaft von [NAME DES UNTERNEHMENS] beschäftigt ist, oder zu einem Kunden von [NAME DES UNTERNEHMENS] transferiert wird, wobei eine Rückkehr zu [NAME DES UNTERNEHMENS] oder seiner Tochtergesellschaft möglich ist, sind die in Paragraph 2.1 beschriebenen Rechte von [NAME DES UNTERNEHMENS] zur Nutzung der copyrightfähigen Technologie, exklusiv. Danach, sind die Rechte von [NAME DES UNTERNEHMENS] nicht exklusiv und [NAME DES MITGLIEDS] kann die copyrightfähige Technologie nutzen, vorausgesetzt, dass diese Nutzung nicht gegen die nicht exklusiven Rechte von [NAME DES UNTERNEHMENS] verstößt. ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN [NAME DES MITGLIEDS] erklärt und garantiert, dass [nach ihrem besten Wissen] einer oder mehrere von ihnen, individuell oder kollektiv, die einzigen und exklusiven Besitzer des geistigen Eigentums an der Technologie sind alle notwendigen Rechte haben, um hierin Lizenzen zu gewähren, und

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LIZENZVEREINBARUNG Diese Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die „Erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die „Zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES MITGLIEDS] (das „Mitglied"), ein Individuum mit Hauptwohnsitz in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] DEFINITIONEN Falls nicht anders angegeben, haben die folgenden Begriffe und Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen in diesem Paragraphen gegeben wird: "Copyrightfähige Technologie" bezeichnet, kollektiv, die Arbeiten, die in Anhang A hierzu beschrieben werden; "Verbesserung" inkludiert alle Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen der Technologien, welche während des Exklusivitätszeitraums, der in Paragraph [NUMMER] beschrieben wird, gemacht werden. "Geistige Eigentumsrechte" inkludieren Patente, Handelsmarken, Servicemarken, registrierte Designs, Leiterplattentopographien, inklusive Anträge für die vorhergehenden, sowie Copyrights, Designrechte, Know-how, vertraulichen Informationen, Betriebsgeheimnisse und andere ähnliche Rechte in allen Ländern; "Know-how" bezeichnet jedes Know-how, welches betreffend die [BESCHREIBEN] Methode oder ihre Anwendung von [BESCHREIBEN] entwickelt oder besessen wurde. "Technologie" bezeichnet, kollektiv, die copyrightfähige Technologie und das Know-how. LIZENZ Gemäß Artikel [NUMMER], gewährt [NAME DES MITGLIEDS] [NAME IHRES UNTERNEHMENS] eine weltweite Lizenz betreffend alle geistigen Eigentumsrechte an der Technologie, und [NAME IHRES UNTERNEHMENS] akzeptiert diese Lizenz; Genauer, hat [NAME IHRES UNTERNEHMENS] das Recht, die Technologie wie vorhanden zu nutzen, abgeleitete Arbeiten davon zu erstellen, sie zu veröffentlichen, sie mit anderen Materialien und Arbeiten im Besitz von [NAME IHRES UNTERNEHMEN] zu kombinieren, anderen die Nutzung der Technologie näherzubringen, Dritten, mit oder ohne Gegenleistung, nicht-exklusive Lizenzen für die Nutzung der Technologie zu gewähren und die Rechte an der Lizenz, die [NAME DES UNTERNEHMEN] hierunter gewährt werden, zu zedieren, solche Rechte weiter zu lizenzieren oder die Technologie und Produkte, die die Technologie verwenden, auf andere Art zu verwenden, ohne [NAME DES MITGLIEDS] darüber zu informieren, VORAUSGESETZT, dass [NAME DES UNTERNEHMENS] damit keine Rechte an dem gesamten oder an Teilen des geistigen Eigentums an der Technologie vergibt oder zediert, da diese Rechte immer bei [NAME DES MITGLIEDS] bleiben; [NAME IHRES UNTERNEHMENS] hat nicht das Recht, einer dritten Partei Rechte zu zedieren, lizenzieren oder auf andere Art zu gewähren, wenn dadurch [NAME DES MITGLIEDS] Rechte, die in Paragraph [NUMMER] hiernach gelistet werden, entzogen werden [zum Beispiel indem eine Exklusivität gewährt wird, die über das Ausmaß der Exklusivität hinausgehet, Claremont hierunter gewährt wird]. EXKLUSIVITÄT Die Rechte, die [NAME IHRES UNTERNEHMENS] hierunter betreffend das Know-how gewährt werden sind nicht exklusiv, vorausgesetzt, dass kein [NAME DES MITGLIEDS] ohne die vorhergehende schriftliche Zustimmung von [NAME DES UNTERNEHMENS], wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert werden darf, das Know-how für Kunden verwenden darf, die keine Kunden von [NAME DES UNTERNEHMENS] sind, während [NAME DES MITGLIEDS] bei [NAME DES UNTERNEHMENS] beschäftigt ist oder zu einem Kunden von [NAME DES UNTERNEHMENS] transferiert wird, wobei eine Rückkehr zu [NAME DES UNTERNEHMENS] möglich ist. Während [NAME DES INDIVIDUUMS] bei [NAME DES UNTERNEHMENS] oder einer Tochtergesellschaft von [NAME DES UNTERNEHMENS] beschäftigt ist, oder zu einem Kunden von [NAME DES UNTERNEHMENS] transferiert wird, wobei eine Rückkehr zu [NAME DES UNTERNEHMENS] oder seiner Tochtergesellschaft möglich ist, sind die in Paragraph 2.1 beschriebenen Rechte von [NAME DES UNTERNEHMENS] zur Nutzung der copyrightfähigen Technologie, exklusiv. Danach, sind die Rechte von [NAME DES UNTERNEHMENS] nicht exklusiv und [NAME DES MITGLIEDS] kann die copyrightfähige Technologie nutzen, vorausgesetzt, dass diese Nutzung nicht gegen die nicht exklusiven Rechte von [NAME DES UNTERNEHMENS] verstößt. ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN [NAME DES MITGLIEDS] erklärt und garantiert, dass [nach ihrem besten Wissen] einer oder mehrere von ihnen, individuell oder kollektiv, die einzigen und exklusiven Besitzer des geistigen Eigentums an der Technologie sind alle notwendigen Rechte haben, um hierin Lizenzen zu gewähren, und

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