- Betriebsmittelkredit
- Kurzfristige Kreditlinie zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs, z. B. für Löhne, Materialkosten oder Forderungsfinanzierung.
- Sicherheiten
- Vermögenswerte oder Garantien, die der Kreditnehmer als Pfand einsetzt, um das Kreditrisiko des Kreditgebers zu mindern.
- Pfandrecht
- Rechtliches Recht des Kreditgebers, über verpfändete Vermögenswerte zu verfügen, falls der Kreditnehmer ausfällt.
- Verzugsereignis
- Vertraglich definierte Ereignisse (z. B. Zahlungsverzug, Insolvenz), die dem Kreditgeber das Recht zur Kündigung geben.
- Vorauszahlung
- Jede einzelne Auszahlung des Kreditbetrags durch den Kreditgeber, z. B. monatlich oder nach Inanspruchnahme.
- Schuldverschreibung
- Urkunde, die die Schuld des Kreditnehmers verbrieft und dem Kreditgeber oder Treuhänder verpfändet werden kann.
- Kreditnehmer
- Die juristische oder natürliche Person, die das Darlehen aufnimmt und sich zur Rückzahlung verpflichtet.
- Kreditgeber
- Die Bank, Finanzinstitution oder private Person, die das Darlehen bereitstellt.
- Buchwert
- Der Wert von Vermögenswerten in der Bilanz des Unternehmens, bereinigt um Abschreibungen.
- Bürgschaft
- Vertragliche Garantie eines Dritten (Bürge), der für die Rückzahlung des Darlehens haftet, falls der Kreditnehmer ausfällt.
- Tilgung
- Rückzahlung des Kreditbetrags in regelmäßigen oder unregelmäßigen Raten gemäß Rückzahlungsplan.
- Zinssatz
- Der prozentuale Satz, den der Kreditnehmer zusätzlich zum Darlehen zahlt, um die Kreditvergabe zu kompensieren.