- Gründungsurkunde
- Rechtliches Dokument, das die Gründung und Grundstruktur einer Kapitalgesellschaft festlegt.
- Körperschaft
- Juristische Person (z. B. GmbH, AG), die unabhängig von ihren Mitgliedern handelt.
- Aktienkapital
- Gesamter Nominalwert der ausgegebenen Aktien einer Gesellschaft.
- Registrierter Agent
- Person oder Unternehmen, das für die Wahrnehmung registeramtlicher Mitteilungen bevollmächtigt ist.
- Nennwert
- Nominalwert einer einzelnen Aktie, auf den sich die Haftungsbeschränkung bezieht.
- Geschäftszweck
- Die Art der Geschäftstätigkeiten, die die Gesellschaft gesetzlich ausüben darf.
- Vorstandsmitglied
- Geschäftsführer oder leitender Angestellter, der das Unternehmen leitet und nach außen vertreten kann.
- Haftungsbeschränkung
- Gesetzliche Regelung, die die persönliche Haftung von Gesellschaftern auf ihre Einlage begrenzt.
- Stammaktien
- Standardaktien ohne besondere Rechte oder Vorzüge; die häufigste Aktienart.
- Betriebssitz
- Hauptniederlassung oder offizielle Adresse des Unternehmens für Registerangelegenheiten.
- Bundesland
- Bundesstaat (z. B. Bayern, Nordrhein-Westfalen), dessen Gesetze zur Gründung maßgeblich sind.
- Abschnitt
- Spezifische Regelung oder Nummer im Gesellschaftsgesetz (GmbHG, AktG), auf die verwiesen wird.