- Personengesellschaft
- Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Geschäftszwecks.
- Gesellschafter
- Jede Einzelperson oder juristische Person, die Eigentümer oder Partner der Gesellschaft ist.
- Geschäftsführender Gesellschafter
- Der Partner, der bevollmächtigt ist, die täglichen Angelegenheiten und Geschäfte der Gesellschaft zu führen.
- Beitrag
- Was jeder Partner in die Gesellschaft einbringt — Fähigkeiten, Arbeit, Kapital oder Vermögenswerte.
- Kapitalbeitrag
- Geldmittel oder Vermögen, das ein Partner zur Finanzierung oder Ausstattung der Gesellschaft bereitstellt.
- Gewinnbeteiligung
- Der Anteil des Gewinns, den jeder Partner nach Abzug von Kosten und Steuern erhält.
- Dauer der Gesellschaft
- Die Zeitdauer, für die die Partnerschaft gilt, bevor Verlängerung oder Beendigung in Betracht kommt.
- Satzung
- Schriftliche Vereinbarung, die die Gründung, Struktur, Rechte und Pflichten einer Gesellschaft regelt.
- Geschäftstätigkeit
- Die Art von Wirtschaftstätigkeit oder Geschäftszweige, die die Gesellschaft ausüben wird.
- Körperschaft
- Juristische Person — Unternehmen, Verein oder andere Organisation, die als eigenständige Einheit gilt.
- Hauptsitz
- Die registrierte Adresse oder das Büro, von dem aus die Gesellschaft ihre Geschäfte führt.
- Kündigung
- Beendigung der Gesellschafts- oder Partnerschaftsbeziehung durch einen oder mehrere Partner.