- Bürge
- Eine Person, die sich verbindlich zur Zahlung von Schulden eines anderen verpflichtet, wenn dieser nicht zahlt.
- Bürgschaft
- Eine Garantie, mit der ein Bürge die Erfüllung von Schulden des Schuldners gegenüber dem Gläubiger übernimmt.
- Schuldner
- Die Person oder das Unternehmen, das ursprünglich die Schuld eingegangen ist und zur Zahlung verpflichtet ist.
- Gläubiger
- Die Person oder das Unternehmen, dem das Geld geschuldet wird.
- Zahlungsrückstand
- Schulden, die nicht in der vereinbarten Frist beglichen wurden und daher überfällig sind.
- Zahlungsaufforderung
- Eine förmliche schriftliche Aufforderung, eine Geldschuld zu begleichen, oft mit Fristsetzung.
- Verzugszinsen
- Zusätzliche Zinsen, die der Schuldner oder Bürge zahlen muss, wenn die Zahlung zu spät erfolgt.
- Bürgschaftshaftung
- Die rechtliche Verpflichtung des Bürgen, für die Schulden des Schuldners einzustehen.
- Fristsetzung
- Eine in der Aufforderung angegebene Zeitspanne, innerhalb derer die Zahlung erfolgen muss.
- Gerichtsvollzieher
- Beamter, der im Auftrag eines Gläubigers Forderungen eintreibt und notfalls pfändet.
- Inanspruchnahme
- Die Geltendmachung der Bürgschaftsverpflichtung, wenn der Schuldner nicht zahlt.
- Ausfallschuld
- Eine Schuld, die der Schuldner nicht erfüllt und daher der Bürge einspringen muss.