- Forderung
- Ein rechtlich begründeter Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme, den der Gläubiger gegenüber dem Schuldner schriftlich geltend macht.
- Indossant
- Person oder Unternehmen, die einen Scheck oder Schuldschein an einen anderen weitergeleitet hat und für dessen Erfüllung mitverantwortlich sein kann.
- Schuldschein
- Privatrechtliches Schriftstück, in dem sich jemand zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme verpflichtet; nicht notariell beglaubigt, aber bindend.
- Scheck
- Zahlungsinstrument, mit dem der Aussteller seine Bank anweist, dem Empfänger einen bestimmten Betrag auszuzahlen.
- Gläubiger
- Person oder Unternehmen, dem Geld geschuldet wird; derjenige, der die Forderung stellt.
- Schuldner
- Person oder Unternehmen, die die Zahlung schuldet; der Adressat der Forderung.
- Inkasso
- Prozess der Eintreibung ausstehender Schulden, oft durch spezialisierte Agenturen oder Rechtsanwälte.
- Mahnung
- Förmliche Aufforderung zur Zahlung einer fälligen Schuld, die rechtliche Konsequenzen haben kann (z. B. Mahnverfahren).
- Zahlungsbedingung
- Vereinbarte Regeln, wann und wie eine Zahlung erfolgen soll (z. B. net 30 Tage, bei Lieferung).
- Vereinbarte Bedingungen
- Die zwischen Gläubiger und Schuldner festgehaltenen Zahlungs- und Lieferbedingungen eines Vertrags oder einer Rechnung.