- Handelsmarke
- Ein geschütztes Zeichen (Wort, Bild, Logo, Farbe), das ein Unternehmen als Hersteller oder Händler nutzt, um sich von Wettbewerbern zu unterscheiden.
- Lizenz
- Die rechtliche Genehmigung des Markenrechtsinhabers, seine Marke von einem anderen Unternehmen zu nutzen, normalerweise gegen Gebühr oder unter bestimmten Bedingungen.
- Markenlizenzvertrag
- Der juristische Vertrag zwischen dem Rechtsinhaber (Lizenzgeber) und dem nutzenden Unternehmen (Lizenznehmer), der Rechte und Pflichten regelt.
- Rechtsinhaber
- Das Unternehmen oder die Person, der die Handelsmarke gehört und das Recht hat, deren Nutzung zu genehmigen oder zu verbieten.
- Lizenznehmer
- Das Unternehmen, das eine Lizenz erhält und dadurch befugt ist, die Marke unter den im Vertrag vereinbarten Bedingungen zu nutzen.
- Handelsverband
- Branchenorganisation oder Verein, die Standards, Richtlinien und Anforderungen für ihre Mitglieder festlegt, z. B. bezüglich Markennutzung.
- Markenrecht
- Das juristische Recht, das den Schutz und die Nutzung von Marken regelt und in Deutschland vom Deutschen Patent- und Markenamt verwaltet wird.
- Darstellung (einer Handelsmarke)
- Die sichtbare Verwendung einer Marke in Geschäftstätigkeit, Werbung oder am Betriebsort, um sie mit dem Unternehmen zu verbinden.
- Genehmigung
- Die formale Zustimmung des Markenrechtsinhabers zur beantragten Nutzung der Marke durch das anfragende Unternehmen.
- Richtlinien
- Standardvorgaben und Regeln, die der Rechtsinhaber oder ein Handelsverband aufstellt, um die korrekte und einheitliche Nutzung der Marke sicherzustellen.