- F&E
- Abkürzung für Forschung und Entwicklung — der systematische Prozess der Untersuchung neuer Erkenntnisse und deren Anwendung zur Schaffung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.
- Vordergrund-IP
- Geistiges Eigentum, das während eines Entwicklungsprojekts entsteht, im Gegensatz zu Hintergrund-IP, das vor dem Engagement bestand.
- Hintergrund-IP
- Vorbestehendes geistiges Eigentum, das eine Partei in ein Projekt einbringt; wird normalerweise vom ursprünglichen Besitzer behalten, es sei denn, der Vertrag besagt anderes.
- Gemeinsame Entwicklungsvereinbarung
- Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien, die ein Produkt oder eine Technologie gemeinsam erstellen, die festlegt, wie IP, Kosten und Entscheidungen geteilt werden.
- Akzeptanzkriterien
- Die spezifischen, messbaren Bedingungen, die ein Lieferergebnis erfüllen muss, bevor die beauftragende Partei es formal akzeptiert und die Zahlung freigegeben wird.
- Meilenstein
- Ein definierter Kontrollpunkt in einem Entwicklungsprojekt, an dem bestimmte Lieferergebnisse abgeschlossen und überprüft werden müssen, bevor die Arbeit fortgesetzt wird.
- Leistungsumfang
- Eine schriftliche Beschreibung der spezifischen Aufgaben, Ergebnisse und Grenzen eines Entwicklungsprojekts.
- Phaseneinstieg
- Ein formaler Überprüfungspunkt zwischen Entwicklungsphasen, bei dem ein Projekt bewertet wird, bevor zur nächsten Phase übergegangen wird.
- Technologietransfer
- Der Prozess der formalen Abtretung oder Lizenzierung von Technologie oder IP von einer Partei — oft ein:e Forscher:in oder Entwickler:in — an eine andere.
- Quellcode-Treuhand
- Eine Vereinbarung, bei der eine neutrale dritte Partei den Quellcode eines Softwareprodukts hält und ihn an den Kunden freigegeben wird, wenn der Entwickler vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt.
- Marktforschung
- Die systematische Erfassung und Analyse von Daten zu Zielkunden, Wettbewerbern und Marktbedingungen, um Produkt- und Geschäftsentscheidungen zu leiten.