- Absichtserklärung
- Ein Dokument, das die Absicht einer möglichen Investition erklärt, ohne rechtlich verbindlich zu sein.
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Eine Personengesellschaft mit mindestens einem unbeschränkt haftenden Komplementär und einem oder mehreren Kommanditisten, die nur mit ihrer Einlage haften.
- Komplementär
- Der verantwortliche Partner einer KG, der die Geschäfte führt und persönlich und unbeschränkt haftet.
- Kommanditist
- Ein Gesellschafter, der sich mit einer Kapitaleinlage beteiligt und nur begrenzt haftet.
- Nettovermögenswert (NAV)
- Der Wert eines Anteils an der Gesellschaft, berechnet als Gesamtvermögen minus Schulden geteilt durch die Anzahl der Anteile.
- Anerkannte Teilhaber
- Investoren, die vom Komplementär als geeignet eingestuft wurden und bestimmte Vermögens- oder Erfahrungskriterien erfüllen.
- Illiquidität
- Die Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, Anteile schnell am Markt zu verkaufen oder in Bargeld umzuwandeln.
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Eine vertragliche Vereinbarung, die den Empfänger verpflichtet, sensible Geschäftsinformationen nicht an Dritte weiterzugeben.
- Betriebskapital
- Das Kapital, das für den laufenden Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft erforderlich ist.
- Wertpapiergesetz
- Gesetzliche Regelungen, die den Vertrieb und die Übertragung von Wertpapieren wie Gesellschaftsanteilen kontrollieren.