- Hypothek
- Sicherungsrecht an einem Grundstück, das dem Kreditgeber das Recht gibt, das Grundstück zu verkaufen, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt.
- Hypothekenschuldner
- Die Person oder das Unternehmen, das das Darlehen aufnimmt und das Grundstück als Sicherheit verpfändet.
- Hypothekengläubiger
- Die Person oder Institution, die das Darlehen vergibt und das Sicherungsrecht an der Immobilie hält.
- Kapitalbetrag
- Der Gesamtbetrag des Darlehens ohne Zinsen, der geliehen wird.
- Zinssatz
- Der prozentuale Anteil des Kapitals, der jährlich als Gebühr für die Kreditgewährung berechnet wird.
- Ratenzahlung
- Eine regelmäßige Zahlung (häufig monatlich), die Kapital und Zinsen einschließt.
- Fälligkeit
- Das Datum, bis zu dem das gesamte Darlehen einschließlich aller Zinsen vollständig bezahlt sein muss.
- Gesamtschuldner
- Verpflichtung, bei mehreren Schuldnern die volle Summe unabhängig voneinander zu leisten.
- Sicherungsrecht
- Das rechtliche Anrecht des Gläubigers, das verpfändete Grundstück zu verwerten, wenn der Schuldner nicht zahlt.
- Grundbuch
- Öffentliches Register, in dem Immobilienrechte eingetragen werden, einschließlich Hypotheken.
- Eintragung
- Formale Aufnahme der Hypothek in das Grundbuch zur rechtlichen Sicherung des Gläubigers.