- Null-Toleranz-Politik
- Eine verbindliche Unternehmensrichtlinie, nach der jede Form von Gewalt oder Bedrohung zu sofortiger KĂŒndigung fĂŒhrt, ohne Ausnahmen oder Verhandlungsspielraum.
- Gewalt am Arbeitsplatz
- Umfasst körperliche SchĂ€digung, Schubsen, BelĂ€stigung, EinschĂŒchterung, Drohungen oder das Schwingen von Waffen gegen Personen.
- Waffenverbot
- AusdrĂŒckliches Verbot des Besitzes, Transports oder Tragens von Waffen (Pistolen, Messer, Sprengstoff etc.) auf dem FirmengelĂ€nde und in Fahrzeugen.
- Meldeverfahren
- Ein strukturierter Prozess, durch den Mitarbeiter potenzielle Gewalt oder Sicherheitsbedenken an Vorgesetzte oder das Management berichten können.
- Inspektionsrecht
- Das Recht des Arbeitgebers, Arbeitsbereiche, Schreibtische und Computersysteme mit oder ohne AnkĂŒndigung zu ĂŒberprĂŒfen.
- BetriebsgelÀnde
- Das gesamte UnternehmensgrundstĂŒck, einschlieĂlich GebĂ€ude, ParkplĂ€tze und angrenzender FlĂ€chen, auf dem das Waffenverbot und andere Sicherheitsrichtlinien gelten.
- Berechtigtes geschÀftliches Interesse
- Ein anerkannter Grund, warum eine Person das FirmengelÀnde betreten darf, wie AngestelltenverhÀltnis, Kundenbesuch oder autorisierte GeschÀftstÀtigkeit.
- Triftige KĂŒndigung
- Eine sofortige Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses ohne Einhaltung der regulĂ€ren KĂŒndigungsfrist aufgrund von schweren RegelverstöĂen.