- Unabhängiger Dienstnehmer
- Eine Partei, die Services erbringt, ohne als Angestellte des Kunden zu gelten — trägt eigene Steuern und Sozialversicherung.
- Exklusivität
- Vereinbarung, dass ein Reisebüro der alleinige Anbieter von Reisedienstleistungen für einen bestimmten Kunden ist.
- Materialen und Betriebsstoffe
- Alle vom Kunden bereitgestellten Ressourcen, Dokumente oder Werkzeuge, die zur Erbringung der Services benötigt werden.
- Geschäftsbedingungen
- Die vertraglichen Regelungen für Gebühren, Leistungen und gegenseitige Verpflichtungen zwischen den Parteien.
- Inkrafttreten
- Das Datum, an dem die Vereinbarung wirksam wird und bindend ist.
- Beendigung
- Das Auflösen oder Beenden der Vereinbarung vor dem vereinbarten Enddatum aus spezifizierten Gründen.
- Haftung
- Die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Verantwortung einer Partei für Schäden oder Verluste.
- Versicherung
- Ein Schutz gegen finanzielle Risiken, falls Schäden oder Verluste bei der Erbringung von Services auftreten.
- Gebührenmodell
- Die Struktur und der Betrag, den der Kunde an das Reisebüro für die Services bezahlt.
- Serviceumfang
- Die genaue Definition davon, welche Reisedienstleistungen das Reisebüro erbringt und welche nicht.
- Verzögerungszinsen
- Zinsen, die der Kunde auf überfällige Rechnungen zahlen muss, berechnet als Prozentsatz pro Jahr.
- Schuldfreistellung (Indemnification)
- Verpflichtung, die andere Partei vor Klagen, Schäden oder Verlusten zu schützen und freizustellen.