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Parteien und Anwesen prÀzise identifizieren
Tragen Sie die vollstĂ€ndigen, offiziellen Namen des vermietenden und mietenden Unternehmens, ihre GrĂŒndungsbundeslĂ€nder, Sitze und GeschĂ€ftsadressen ein. Beschreiben Sie das Anwesen mit StraĂe, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Bundesland. FĂŒgen Sie einen genauen Lageplan als Anlage bei.
đĄ Verwenden Sie Kopien aus Handelsregistern oder offiziellen Dokumenten, um Schreibweisen korrekt zu halten.
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Laufzeit und Startdatum festlegen
Geben Sie die Dauer in Jahren (z.B. 5 Jahre) und das genaue Laufzeitbeginn-Datum ein. BerĂŒcksichtigen Sie, ob eine Ăbergangslösung als Untermiete vom bisherigen Mieter erforderlich ist, und falls ja, bis wann.
đĄ Sprechen Sie mit dem bisherigen Mieter oder dessen Vermietern ab, ob und wann eine frĂŒhzeitige Belegung möglich ist.
3
Mietzahlungsplan erstellen und BetrÀge eintragen
Definieren Sie die Höhe der Kaltmiete fĂŒr die erste Periode (z.B. Monat 1â12) und beschreiben Sie, wie sich die Miete in weiteren Perioden entwickelt (z.B. Monat 13â24 mit x% Anstieg). Geben Sie Zahlungsweisen und Konten an.
đĄ Lassen Sie aktuelle Marktmietpreise von lokalen Maklern oder Gutachtern ermitteln, um realistisch zu sein.
4
VerlÀngerungsoption und Marktpreisanpassung regeln
Legen Sie fest, ob und wie lange der Mietvertrag verlÀngert werden kann, wie lange vor Ablauf der aktuelle Laufzeit die Option mitgeteilt werden muss, und wie der neue Mietwert bestimmt wird (z.B. Prozentsatz des Marktpreises oder Gutachterverfahren).
đĄ Arbeiten Sie eine klare Gutachterverfahrens-Formulierung aus, um spĂ€ter Rechtsstreite zu vermeiden.
5
Beteiligte und Gutachter-Vorgaben klÀren
Falls Marktpreisbestimmungen durch Gutachter erforderlich sind, legen Sie fest, welche FachverbĂ€nde oder Berufsgruppen als Gutachter akzeptabel sind, und wie lange Fristen fĂŒr die Benennung und Bewertung sind.
đĄ Konsultieren Sie mit dem zustĂ€ndigen regionalen Gutachterausschuss oder einer Immobilienkammer ĂŒber ĂŒbliche Standards.
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BesitzĂŒbergabe und frĂŒhzeitige Belegung regeln
Geben Sie an, ob und wie lange vor dem Laufzeitbeginn der Mieter das Anwesen betreten darf (z.B. zum Installieren von Ausstattung), ohne Miete zu zahlen, und wie mit VerspĂ€tungen bei der Ăbergabe umgegangen wird.
đĄ RĂ€umen Sie dem Mieter ausreichend Zeit ein (4â8 Wochen), um Renovierungen und Installationen durchzufĂŒhren.
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ZusĂ€tzliche Vereinbarungen und AnhĂ€nge berĂŒcksichtigen
BerĂŒcksichtigen Sie, ob der Vermieter bei der Suche nach zusĂ€tzlichen RĂ€umlichkeiten unterstĂŒtzen soll. Machen Sie deutlich, dass dies BemĂŒhungen sind, keine Garantien. FĂŒgen Sie relevante Anlagen (Lageplan, Mietzahlungsplan-Tabelle) bei.
đĄ Nummerieren Sie alle Anlagen und referenzieren Sie sie im Vertrag (z.B. 'Anlage A: Lageplan').
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Rechtliche ĂberprĂŒfung einholen
Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, lassen Sie ihn von einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt ĂŒberprĂŒfen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn groĂe Summen oder lĂ€ngere Laufzeiten betroffen sind.
đĄ Planen Sie 1â2 Wochen fĂŒr juristische ĂberprĂŒfung ein.