- Gesellschafter
- Eine Person (Einzelperson oder Körperschaft), die Anteile an einer Personengesellschaft hält und an Entscheidungen teilnimmt.
- Geschäftsführender Gesellschafter
- Ein Gesellschafter, dem die Leitung und Verwaltung der Gesellschaftsgeschäfte obliegt.
- Personengesellschaft
- Eine Gesellschaftsform (z. B. GbR, OHG, KG), deren Haftung an die Personen des Gesellschafters gebunden ist.
- Kapitalbeitrag
- Das Vermögen oder die Fähigkeiten, die ein Gesellschafter in die Partnerschaft einbringt.
- Gewinnverteilung
- Der Prozess, nach dem Gewinne der Gesellschaft unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden.
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Die einfachste Form einer Personengesellschaft, nicht ins Handelsregister eintragbar und ohne Gründungsformalia.
- OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- Eine Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für Schulden haften.
- Geschäftstätigkeit
- Der Zweck und die Art der wirtschaftlichen Aktivität, die die Gesellschaft ausübt.
- Dauer der Partnerschaft
- Der Zeitraum, für den die Gesellschaft gegründet wird, bevor Verlängerung erforderlich ist.
- Haftung
- Die rechtliche Verantwortung für Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
- Ausschuss
- Ein Gremium aus Gesellschaftern, das bestimmte Entscheidungen (z. B. Gehaltsfestsetzung) trifft.