- Exklusivvertrag
- Ein Vertrag, der einem Vertriebspartner das alleinige Recht gewährt, bestimmte Produkte in einem definierten Gebiet zu verkaufen oder zu verteilen.
- Distributor
- Eine Person oder ein Unternehmen, das bevollmächtigt ist, Produkte eines Herstellers im Auftrag zu kaufen und weiterzuverkaufen.
- Territorium oder Gebiet
- Der geografische Bereich (Landkreis, Bundesland, Land oder Region), in dem der Vertriebspartner die Exklusivrechte ausüben darf.
- Anhang
- Ein beigeordnetes Dokument, das zur Hauptvereinbarung gehört und detaillierte Listen, Spezifikationen oder Bedingungen enthält (z. B. Anhang A für Produkte).
- Unabhängiger Auftragnehmer
- Ein Rechtsstatus, der besagt, dass der Vertriebspartner eigenständig agiert und kein Angestellter oder direkter Vertreter des Herstellers ist.
- Zubehör
- Zusätzliche Gegenstände oder Geräte, die zusammen mit Hauptprodukten verkauft oder zur Nutzung dieser bereitgestellt werden.
- Ersatzteile
- Komponenten und Teile, die für die Wartung, Reparatur oder den Austausch bei beschädigten Hauptprodukten verwendet werden.
- Markenzeichen
- Geschützte Namen, Logos, Symbole oder Handelsbezeichnungen des Herstellers, die der Vertriebspartner zur Bewerbung der Produkte nutzen darf.
- Partner (im Sinne des Vertrags)
- Ein Unternehmen oder eine Person, die vom Hersteller kontrolliert wird oder die Kontrolle über diesen ausübt oder unter gemeinsamer Kontrolle steht.
- Spezifikationen
- Technische Merkmale, Qualitätsvorgaben und standardisierte Beschreibungen der Produkte und deren Ausstattung.
- Kunde
- Eine Person oder ein Unternehmen, das Produkte vom Vertriebspartner kauft oder mietet.