- Urheberschaft
- Das Recht einer Person, als Schöpfer eines Werkes anerkannt zu werden und über dessen Verwendung zu entscheiden.
- Firmeneigene Schöpfungen
- Werke und Inhalte, die im Auftrag oder für das Unternehmen entwickelt wurden und dem Unternehmen gehören.
- Intellektuelles Eigentum
- Rechtlich geschützte Werke des Geistes, einschließlich Erfindungen, Designs, Marken und Urheberwerke.
- Urheber
- Die Person, die ein Werk schöpferisch erbracht hat und darauf urheberrechtliche Ansprüche geltend machen kann.
- Lizenz
- Die Erlaubnis, ein Urheberwerk unter bestimmten Bedingungen zu nutzen, ohne das Eigentum zu übertragen.
- Work Made for Hire
- Ein Konzept, bei dem Werke, die im Beschäftigungsverhältnis entstanden, automatisch dem Arbeitgeber gehören.
- Zusicherung
- Eine Erklärung oder Garantie, mit der jemand die Richtigkeit oder Gültigkeit einer Aussage bestätigt.
- Gewährleistung
- Eine rechtliche Verpflichtung, für die Korrektheit und Gültigkeit von Zusagen einzustehen.
- Anhang
- Ein beigefügtes Dokument oder eine Ergänzung, die nähere Details oder Auflistungen enthält.
- Gemeinsame Urheberschaft
- Situation, bei der zwei oder mehr Personen gemeinsam an einem Werk mitgewirkt haben.
- Anspruchsberechtigung
- Das Recht einer Person oder Organisation, bestimmte Leistungen oder Güter in Anspruch zu nehmen oder zu fordern.