- Unbeschränkt haftender Teilhaber
- Ein Partner, der mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden der Gesellschaft haftet und typischerweise die Geschäftsführung übernimmt.
- Besonderer Teilhaber
- Ein Partner, dessen Haftung auf die Höhe seiner Kapitaleinlage beschränkt ist; trägt keine persönliche Haftung für Gesellschaftsschulden.
- Kommanditgesellschaft
- Eine Personengesellschaft mit mindestens einem unbeschränkt haftenden und einem beschränkt haftenden Partner; ist eine Zwischenform zwischen Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaft.
- Kapitaleinlage
- Die Geldbeträge oder Vermögenswerte, die ein Teilhaber in die Gesellschaft einbringt und als Anteil am Vermögen eintragen lässt.
- Kapitalkonto
- Das Konto, auf dem die Kapitaleinlagen und Gewinnanteile eines jeden Teilhabers gebucht werden; zeigt den wirtschaftlichen Anteil am Gesellschaftsvermögen.
- Girokonto
- Das laufende Geschäftskonto der Gesellschaft, über das tägliche Transaktionen und Geldflüsse abgewickelt werden.
- Marktgerechter Wert
- Der Wert einer Beteiligung, wie er unter normalen Marktbedingungen zwischen unabhängigen Parteien vereinbart würde; wird oft bei Übernahmen oder Austritt bestimmt.
- Höhere Gewalt
- Außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse (Naturkatastrophen, Krieg, Streik), für die die Gesellschaft nicht verantwortlich ist und die ihre Erfüllung von Verpflichtungen unmöglich machen.
- Wirtschaftsprüfer
- Ein unabhängiger, vereidigter Sachverständiger, der die Rechnungslegung und Vermögensrechnung der Gesellschaft prüft und attestiert.
- Erklärung (Registrierung)
- Das offiziell eingereichte Gründungsdokument bei der zuständigen Behörde, das die Kommanditgesellschaft ins Handelsregister eintragen lässt.
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Das deutsche Gesetzbuch, das die Grundregeln für Personengesellschaften, Verträge und allgemeines Privatrecht enthält.