Vereinbarung zur Vertretung für Werbeverkäufe

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Das vereinbarung zur vertretung für werbeverkäufe es hat 8 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt verkauf & marketing unterlagen.

Beispiel für unser Dokument vereinbarung zur vertretung für werbeverkäufe:

VEREINBARUNG ZUR VERTRETUNG FÜR WERBEVERKÄUFE Diese Vereinbarung zur Vertretung für Werbeverkäufe (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Werbedienstleister"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kunde"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. ENGAGIEREN DER DIENSTLEISTUNGEN [NAME DES UNTERNEHMENS], (nachfolgend als der "Kunde" bezeichnet) wird als [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (nachfolgend als der "Werbedienstleister" bezeichnet) Vertreter tätig sein, um [ANGEBEN] Werbung zu verkaufen. "[ANGEBEN] Werbung" bezeichnet [BESCHREIBEN] spezifische Werbung. Der Kunde wird den Werbedienstleister über die Fortschritte und die Nachfrage des Werbemarktes auf dem Laufenden halten, während der Werbedienstleister den Kunden über neue Chancen des Werbedienstleisters auf dem Laufenden hält. VERGÜTUNG Der Werbedienstleister bezahlt dem Kunden eine Provision von [%] der Einnahmen, die der Kunden aus [ANGEBEN] Werbung erhält, bezahlen, welche vom Kunden verkauft wurde. Der Werbedienstleister wird sich auch mit dem Kunden treffen, um die Schaffung eines Bonus-Pakets zu diskutieren, um dem Kunden einen erhöhten Anreiz zur Maximierung der Werbeeinnahmen des Werbedienstleisters zu geben. RECHNUNGSTELLUNG UND BEZAHLUNG Der Kunde ist für die Rechnungsstellung und das Inkasso aller Erträge aus [ANGEBEN] Werbung verantwortlich, die vom Kunden im Namen des Werbedienstleisters verkauft wurde. Der Werbedienstleister kann nach eigenem Ermessen die Preise für die gesamte [ANGEBEN] Werbung festlegen. Spätestens am [DATUM] Tag eines jeden Monats hat der Kunde dem Werbedienstleister einen Scheck über [%] aller Einnahmen des Kunden für [ANGEBEN] Werbung des Werbedienstleisters, die der Kunde im Vormonat verkauft hat, zu übergeben. Falls der Kunde aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die [ANGEBEN] Werbeeinnahmen innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Rechnungsdatum einzuziehen, kann der Werbedienstleister diese [ANGEBEN] Werbeeinnahmen direkt einziehen. Wenn der Werbedienstleister diese überfälligen [ANGEBEN] Werbeeinnahmen direkt einzieht, wird der Werbedienstleister dem Kunden einen Scheck über [%] aller überfälligen [ANGEBEN] Werbeeinnahmen des Werbedienstleisters, welche der Werbedienstleister einzieht, zu übergeben. UMSETZUNG Innerhalb von [NUMMER] Tage nach jedem Verkauf hat der Kunde dem Werbedienstleister per Fax eine Kopie der Anzeigenbestellung sowie alle dazugehörigen Einzelheiten zum Zeitplan, die in der Anzeigenbestellung nicht enthalten sind, (d.h. Kontaktinformationen zur Produktion, [ANGEBEN] Platzierung der Werbung und die Produktionsmaterialien wie Texte, Logos, Grafiken, usw.) zuzusenden. Der Kunde stellt alle notwendigen Einzelheiten zum Zeitplan und die Produktionsmaterialien in einem Format bereit, welches vom Werbedienstleister angegeben wird. Der Werbedienstleister wird alle wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die [ANGEBEN] Werbung den Endnutzern umgehend nach Eingang der Anzeigenbestellung und der Produktionsmaterialien vom Kunden zur Verfügung steht. Der Werbedienstleister behält sich das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen [ANGEBEN] Werbung abzulehnen oder aus den Dienstleistungen des Werbedienstleisters zu entfernen. AUGABEN Der Kunde ist allein für alle Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Telefon, Fax und alle Reise- und Bewirtungskosten verantwortlich. KONTOVERWALTER Der Werbedienstleister und der Kunden werden Kontoverwalter bestellen. Ab dem Datum des Inkrafttretens werden der Kontoverwalter des Werbedienstleisters [NAME DER PERSON] und der Kontoverwalter des Kunden [NAME DER PERSON] sein. Jede Partei kann ihren Kontoverwalter durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ändern. BERICHTERSTATTUNG Am [DATUM] Kalendertag eines jeden Monats wird der Werbedienstleister dem Kunden einen Tracking-Bericht, welcher [ANGEBEN] im Vormonat auflistet, anbieten. An jedem Nachmittag des [TAG DER WOCHE ANGEBEN] wird der Werbedienstleister sich bemühen, einen wöchentlichen Tracking-Bericht an den Kunden zu liefern, welcher tägliche [ANGEBEN] (von [ANGEBEN]) für jede geschaffene Werbung, die in der Vorwoche gelaufen ist, auflistet. Der Werbedienstleister wird mit den Programmierern des Kunden zusammenarbeiten, um die [ANGEBEN] Tracking-Ergebnisse an den Kunden zu exportieren. Alle Informationen im Zusammenhang mit solchen Berichten gelten als "vertrauliche Informationen" gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 10.2 ("Vertrauliche Informationen"). ÜBERPRÜFUNGEN Mit Benachrichtigung [NUMMER] Tage im Voraus hat der Werbedienstleister das Recht zur Inspektion und Prüfung der Aufzeichnungen über die Einnahmen des Kunden, wobei diese Inspektion und Prüfung während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen des Kunden in einer solchen Weise durchzuführen ist, dass die normalen Aktivitäten des Kunden nicht gestört werden. Wenn eine solche Prüfung ergibt, dass die Berichte des Kunden, die Beträge, die tatsächlich gegenüber dem Werbedienstleister fällig sind, um mehr als [%] Prozent unterrepräsentiert, hat der Kunde dem Werbedienstleister alle angemessenen Kosten und Aufwendungen zu bezahlen, die dem Werbedienstleister bei der Durchführung dieser Überprüfung und dem Inkasso dieser Unterzahlung entstanden sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Honorare der unabhängigen vereidigten Buchprüfer des Werbedienstleisters, falls vorhanden). Alle Informationen, die im Zusammenhang mit solchen Prüfungen erhalten werden, und die Ergebnisse derselben gelten als "Vertrauliche Informationen" gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 10.2 ("Vertrauliche Informationen"). BEZIEHUNG ZWISCHEN UNABHÄNGIGEN AUFTRAGNEHMERN Die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Werbedienstleister ist eine zwischen unabhängigen Auftragnehmern und nichts in dieser Vereinbarung ist beabsichtigt oder so auszulegen, dass eine Partnerschaft, eine Agentur, ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Beschäftigungsverhältnis geschaffen wird. Der Kunde ist nicht zu irgendwelchen der Leistungen berechtigt, die der Werbedienstleister seinen Mitarbeitern anbietet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gruppenkrankenversicherung oder Gruppenlebensversicherung, Gewinnbeteiligung oder Leistungen aus der Altersversorgung. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche Erklärungen, Verträge oder Verpflichtungen im Namen der Werbedienstleister zu machen bzw. einzugehen, wenn er nicht ausdrücklich durch einen Manager des Werbedienstleisters schriftlich aufgefordert oder berechtigt wird, dies zu tun. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, fristgemäß alle Steuererklärungen und Zahlungen einzureichen, die von den Steuerbehörden des Bundes, des Landes oder der Gemeinde in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen und der Einnahme von Gebühren im Rahmen dieser Vereinbarung verlangt werden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, angemessene Aufzeichnungen über die Aufwendungen, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung entstehen, zu führen. Kein Teil Vergütung des Kunden unterliegt einer Quellensteuer des Werbedienstleisters für die Bezahlung der Sozialversicherung und der Lohnsteuern des Bundes, des Landes oder sonstiger Lohnsteuern. Der Werbedienstleister informiert den Kunden regelmäßig über die bezahlten Beträge, indem er Formular [ANGEBEN] bei der Bundessteuerbehörde von [IHR LAND] einreicht, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM Eigentum und Abtretung

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Bruno Goulet
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VEREINBARUNG ZUR VERTRETUNG FÜR WERBEVERKÄUFE Diese Vereinbarung zur Vertretung für Werbeverkäufe (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Werbedienstleister"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kunde"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. ENGAGIEREN DER DIENSTLEISTUNGEN [NAME DES UNTERNEHMENS], (nachfolgend als der "Kunde" bezeichnet) wird als [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (nachfolgend als der "Werbedienstleister" bezeichnet) Vertreter tätig sein, um [ANGEBEN] Werbung zu verkaufen. "[ANGEBEN] Werbung" bezeichnet [BESCHREIBEN] spezifische Werbung. Der Kunde wird den Werbedienstleister über die Fortschritte und die Nachfrage des Werbemarktes auf dem Laufenden halten, während der Werbedienstleister den Kunden über neue Chancen des Werbedienstleisters auf dem Laufenden hält. VERGÜTUNG Der Werbedienstleister bezahlt dem Kunden eine Provision von [%] der Einnahmen, die der Kunden aus [ANGEBEN] Werbung erhält, bezahlen, welche vom Kunden verkauft wurde. Der Werbedienstleister wird sich auch mit dem Kunden treffen, um die Schaffung eines Bonus-Pakets zu diskutieren, um dem Kunden einen erhöhten Anreiz zur Maximierung der Werbeeinnahmen des Werbedienstleisters zu geben. RECHNUNGSTELLUNG UND BEZAHLUNG Der Kunde ist für die Rechnungsstellung und das Inkasso aller Erträge aus [ANGEBEN] Werbung verantwortlich, die vom Kunden im Namen des Werbedienstleisters verkauft wurde. Der Werbedienstleister kann nach eigenem Ermessen die Preise für die gesamte [ANGEBEN] Werbung festlegen. Spätestens am [DATUM] Tag eines jeden Monats hat der Kunde dem Werbedienstleister einen Scheck über [%] aller Einnahmen des Kunden für [ANGEBEN] Werbung des Werbedienstleisters, die der Kunde im Vormonat verkauft hat, zu übergeben. Falls der Kunde aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die [ANGEBEN] Werbeeinnahmen innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Rechnungsdatum einzuziehen, kann der Werbedienstleister diese [ANGEBEN] Werbeeinnahmen direkt einziehen. Wenn der Werbedienstleister diese überfälligen [ANGEBEN] Werbeeinnahmen direkt einzieht, wird der Werbedienstleister dem Kunden einen Scheck über [%] aller überfälligen [ANGEBEN] Werbeeinnahmen des Werbedienstleisters, welche der Werbedienstleister einzieht, zu übergeben. UMSETZUNG Innerhalb von [NUMMER] Tage nach jedem Verkauf hat der Kunde dem Werbedienstleister per Fax eine Kopie der Anzeigenbestellung sowie alle dazugehörigen Einzelheiten zum Zeitplan, die in der Anzeigenbestellung nicht enthalten sind, (d.h. Kontaktinformationen zur Produktion, [ANGEBEN] Platzierung der Werbung und die Produktionsmaterialien wie Texte, Logos, Grafiken, usw.) zuzusenden. Der Kunde stellt alle notwendigen Einzelheiten zum Zeitplan und die Produktionsmaterialien in einem Format bereit, welches vom Werbedienstleister angegeben wird. Der Werbedienstleister wird alle wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die [ANGEBEN] Werbung den Endnutzern umgehend nach Eingang der Anzeigenbestellung und der Produktionsmaterialien vom Kunden zur Verfügung steht. Der Werbedienstleister behält sich das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen [ANGEBEN] Werbung abzulehnen oder aus den Dienstleistungen des Werbedienstleisters zu entfernen. AUGABEN Der Kunde ist allein für alle Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Telefon, Fax und alle Reise- und Bewirtungskosten verantwortlich. KONTOVERWALTER Der Werbedienstleister und der Kunden werden Kontoverwalter bestellen. Ab dem Datum des Inkrafttretens werden der Kontoverwalter des Werbedienstleisters [NAME DER PERSON] und der Kontoverwalter des Kunden [NAME DER PERSON] sein. Jede Partei kann ihren Kontoverwalter durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ändern. BERICHTERSTATTUNG Am [DATUM] Kalendertag eines jeden Monats wird der Werbedienstleister dem Kunden einen Tracking-Bericht, welcher [ANGEBEN] im Vormonat auflistet, anbieten. An jedem Nachmittag des [TAG DER WOCHE ANGEBEN] wird der Werbedienstleister sich bemühen, einen wöchentlichen Tracking-Bericht an den Kunden zu liefern, welcher tägliche [ANGEBEN] (von [ANGEBEN]) für jede geschaffene Werbung, die in der Vorwoche gelaufen ist, auflistet. Der Werbedienstleister wird mit den Programmierern des Kunden zusammenarbeiten, um die [ANGEBEN] Tracking-Ergebnisse an den Kunden zu exportieren. Alle Informationen im Zusammenhang mit solchen Berichten gelten als "vertrauliche Informationen" gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 10.2 ("Vertrauliche Informationen"). ÜBERPRÜFUNGEN Mit Benachrichtigung [NUMMER] Tage im Voraus hat der Werbedienstleister das Recht zur Inspektion und Prüfung der Aufzeichnungen über die Einnahmen des Kunden, wobei diese Inspektion und Prüfung während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen des Kunden in einer solchen Weise durchzuführen ist, dass die normalen Aktivitäten des Kunden nicht gestört werden. Wenn eine solche Prüfung ergibt, dass die Berichte des Kunden, die Beträge, die tatsächlich gegenüber dem Werbedienstleister fällig sind, um mehr als [%] Prozent unterrepräsentiert, hat der Kunde dem Werbedienstleister alle angemessenen Kosten und Aufwendungen zu bezahlen, die dem Werbedienstleister bei der Durchführung dieser Überprüfung und dem Inkasso dieser Unterzahlung entstanden sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Honorare der unabhängigen vereidigten Buchprüfer des Werbedienstleisters, falls vorhanden). Alle Informationen, die im Zusammenhang mit solchen Prüfungen erhalten werden, und die Ergebnisse derselben gelten als "Vertrauliche Informationen" gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 10.2 ("Vertrauliche Informationen"). BEZIEHUNG ZWISCHEN UNABHÄNGIGEN AUFTRAGNEHMERN Die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Werbedienstleister ist eine zwischen unabhängigen Auftragnehmern und nichts in dieser Vereinbarung ist beabsichtigt oder so auszulegen, dass eine Partnerschaft, eine Agentur, ein Gemeinschaftsunternehmen oder ein Beschäftigungsverhältnis geschaffen wird. Der Kunde ist nicht zu irgendwelchen der Leistungen berechtigt, die der Werbedienstleister seinen Mitarbeitern anbietet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gruppenkrankenversicherung oder Gruppenlebensversicherung, Gewinnbeteiligung oder Leistungen aus der Altersversorgung. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche Erklärungen, Verträge oder Verpflichtungen im Namen der Werbedienstleister zu machen bzw. einzugehen, wenn er nicht ausdrücklich durch einen Manager des Werbedienstleisters schriftlich aufgefordert oder berechtigt wird, dies zu tun. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, fristgemäß alle Steuererklärungen und Zahlungen einzureichen, die von den Steuerbehörden des Bundes, des Landes oder der Gemeinde in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen und der Einnahme von Gebühren im Rahmen dieser Vereinbarung verlangt werden. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, angemessene Aufzeichnungen über die Aufwendungen, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung entstehen, zu führen. Kein Teil Vergütung des Kunden unterliegt einer Quellensteuer des Werbedienstleisters für die Bezahlung der Sozialversicherung und der Lohnsteuern des Bundes, des Landes oder sonstiger Lohnsteuern. Der Werbedienstleister informiert den Kunden regelmäßig über die bezahlten Beträge, indem er Formular [ANGEBEN] bei der Bundessteuerbehörde von [IHR LAND] einreicht, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM Eigentum und Abtretung

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