Zu Vermeidende fragen beim Bewerbungespräch

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Das zu vermeidende fragen beim bewerbungespräch es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt personalwesen unterlagen.

Beispiel für unser Dokument zu vermeidende fragen beim bewerbungespräch:

ZU VERMEIDENDE FRAGEN BEIM BEWERBUNGSGESPRÄCH Die folgenden Fragen sind grundsätzlich während des Bewerbungsprozesses unzulässig, da sie nach Informationen fragen, die nicht für die Arbeitswelt relevant oder berufsbezogen sind. Der Zweck ist, nur solche Fragen bezüglich der Fähigkeiten des/der Bewerbers/Bewerberin und seinem/ihrem Nutzen für die Firma zu stellen. Für manche unzulässige Fragen mag es angemessen sein, sie nach dem Bewerbungsgespräch zu statistischen oder anderen Gründen zu stellen. Sofern nicht klar auf den Beruf abzielend, sind folgende Fragen zu vermeiden: "Wie lautet Ihr Geburtsname/Mädchenname?" "Sind Sie Mieter/in oder Wohnungs-bzw. Hauseigentümer/in?" "Wie alt sind Sie?" "Wann ist Ihr Geburtsdatum?" Der Zeitraum bzw. Zeitpunkt, in dem Sie die Grundschule bzw. Gymnasium oder Hauptschule besucht und absolviert haben. Fragen, die den Bewerber als über 40 identifizieren können. Geburtsort des/der Bewerber/in oder seiner/ihrer Eltern, des Ehepartners oder der Verwandten. "Sie sind [STAAT] Staatsbürger?" oder "Welche Staatsbürgerschaft haben Sie oder Ihre Eltern, Ihr Ehepartner oder Ihre Verwandten?" Fragen zur Rasse, Herkunft, Nationalität, Abstammung, Vorfahren oder Abkunft des/der Bewerber/in oder ihres/seines Partners. "Was ist Ihre Muttersprache?" oder "In welcher Sprache sprechen Sie zu Hause?" Fragen, die den Ehestand des/der Bewerber/in identifizieren. Fragen nach der Anzahl und dem Alter der Kinder oder Angehörige. Fragen nach Kindesbetreuungsmaßnahmen. Fragen nach einer Schwangerschaft, Gebärfähigkeit oder Verhütung. Fragen nach den Namen, Adressen von Verwandten, vom Partner oder von Kindern erwachsener Bewerber/innen. Fragen, wie zum Beispiel: "Mit wem leben Sie zusammen?" oder "Wohnen sie bei Ihren Eltern?" Fragen betreffend die Hautfarbe, Augen- oder Haarfarbe des/der Bewerbers/Bewerberin. Fragen betreffend die Körpergröße oder das Körpergewicht des/der Bewerbers/Bewerberin. Den/die Bewerber/in dazu zu verpflichten, ein Foto an die Bewerbungsunterklagen anzuhängen. Vom Bewerber/von der Bewerberin zu fordern, nach dessen/deren Wunsch ein Foto einzureichen. Fragen nach der gesundheitlichen Verfassung oder Krankheit des/der Bewerbers/Bewerberin. Fragen nach dem Gesundheitszustand von Verwandten oder nahe stehenden Personen des/der Bewerbers/Bewerberin. Fragen betreffend AIDS, HIV oder ähnlichen Gesundheitszuständen. "Haben Sie schon einmal eine Beschwerde bei der Gewerkschaft bzw. Der Arbeiterkammer vorgebracht?" Fragen nach arbeitsbezogenen Entschädigungsansprüchen. "Haben Sie irgendeine geistige oder körperliche Behinderung?"

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ZU VERMEIDENDE FRAGEN BEIM BEWERBUNGSGESPRÄCH Die folgenden Fragen sind grundsätzlich während des Bewerbungsprozesses unzulässig, da sie nach Informationen fragen, die nicht für die Arbeitswelt relevant oder berufsbezogen sind. Der Zweck ist, nur solche Fragen bezüglich der Fähigkeiten des/der Bewerbers/Bewerberin und seinem/ihrem Nutzen für die Firma zu stellen. Für manche unzulässige Fragen mag es angemessen sein, sie nach dem Bewerbungsgespräch zu statistischen oder anderen Gründen zu stellen. Sofern nicht klar auf den Beruf abzielend, sind folgende Fragen zu vermeiden: "Wie lautet Ihr Geburtsname/Mädchenname?" "Sind Sie Mieter/in oder Wohnungs-bzw. Hauseigentümer/in?" "Wie alt sind Sie?" "Wann ist Ihr Geburtsdatum?" Der Zeitraum bzw. Zeitpunkt, in dem Sie die Grundschule bzw. Gymnasium oder Hauptschule besucht und absolviert haben. Fragen, die den Bewerber als über 40 identifizieren können. Geburtsort des/der Bewerber/in oder seiner/ihrer Eltern, des Ehepartners oder der Verwandten. "Sie sind [STAAT] Staatsbürger?" oder "Welche Staatsbürgerschaft haben Sie oder Ihre Eltern, Ihr Ehepartner oder Ihre Verwandten?" Fragen zur Rasse, Herkunft, Nationalität, Abstammung, Vorfahren oder Abkunft des/der Bewerber/in oder ihres/seines Partners. "Was ist Ihre Muttersprache?" oder "In welcher Sprache sprechen Sie zu Hause?" Fragen, die den Ehestand des/der Bewerber/in identifizieren. Fragen nach der Anzahl und dem Alter der Kinder oder Angehörige. Fragen nach Kindesbetreuungsmaßnahmen. Fragen nach einer Schwangerschaft, Gebärfähigkeit oder Verhütung. Fragen nach den Namen, Adressen von Verwandten, vom Partner oder von Kindern erwachsener Bewerber/innen. Fragen, wie zum Beispiel: "Mit wem leben Sie zusammen?" oder "Wohnen sie bei Ihren Eltern?" Fragen betreffend die Hautfarbe, Augen- oder Haarfarbe des/der Bewerbers/Bewerberin. Fragen betreffend die Körpergröße oder das Körpergewicht des/der Bewerbers/Bewerberin. Den/die Bewerber/in dazu zu verpflichten, ein Foto an die Bewerbungsunterklagen anzuhängen. Vom Bewerber/von der Bewerberin zu fordern, nach dessen/deren Wunsch ein Foto einzureichen. Fragen nach der gesundheitlichen Verfassung oder Krankheit des/der Bewerbers/Bewerberin. Fragen nach dem Gesundheitszustand von Verwandten oder nahe stehenden Personen des/der Bewerbers/Bewerberin. Fragen betreffend AIDS, HIV oder ähnlichen Gesundheitszuständen. "Haben Sie schon einmal eine Beschwerde bei der Gewerkschaft bzw. Der Arbeiterkammer vorgebracht?" Fragen nach arbeitsbezogenen Entschädigungsansprüchen. "Haben Sie irgendeine geistige oder körperliche Behinderung?"

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