- Vermieter
- Die Person oder das Unternehmen, die den Computer oder die Ausrüstung zur Miete anbietet und das Eigentum behält.
- Mieter
- Die Person oder das Unternehmen, die den Computer für einen vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung mietet.
- Mietzins
- Der vereinbarte Geldbetrag, den der Mieter an den Vermieter für die Nutzung der Ausrüstung zahlt.
- Eigentumsrecht
- Das rechtliche Recht des Eigentümers, über die Ausrüstung zu verfügen; bleibt beim Vermieter.
- Wartung
- Die Instandhaltung und regelmäßige Überprüfung der Computer, um deren ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten.
- Haftung
- Die rechtliche Verantwortung für Schäden, Verlust oder Zerstörung der vermieteten Ausrüstung.
- Ausrüstung
- Der Sammelbegriff für alle im Mietvertrag aufgelisteten Computer und technischen Geräte.
- Mietdauer
- Der vereinbarte Zeitraum, für den die Ausrüstung gemietet ist (z. B. Wochen, Monate).
- Schadensersatz
- Geldleistung, die der Mieter an den Vermieter bei Beschädigung oder Verlust zahlen muss.
- Vertragslaufzeit
- Der Zeitraum, für den der Mietvertrag gültig ist und beide Parteien daran gebunden sind.
- Gewährleistung
- Die Zusage des Vermieters, die Ausrüstung in funktionsfähigem Zustand zu halten.
- Besitzverhältnis
- Wer de facto die Ausrüstung nutzen und in Besitz halten darf; liegt beim Mieter, während das Eigentumsrecht beim Vermieter bleibt.