- Abtretung
- Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag von einer Person auf eine andere Person; auch Zession genannt.
- Mieter
- Die Person oder das Unternehmen, die von dem Vermieter eine Immobilie oder ein Grundstück gemietet hat.
- Untermieter
- Eine Person oder ein Unternehmen, die von einem Mieter einen Teil oder das gesamte angemietete Objekt zu Untermietbedingungen mietet.
- Vermieter
- Der Eigentümer oder die verwaltende Person, die eine Immobilie oder ein Grundstück an einen Mieter vermietet.
- Untermietvertrag
- Ein Mietvertrag zwischen einem Mieter und einem Untermieter, durch den der Mieter den angemieteten Raum an eine dritte Person weitervermietet.
- Zedent
- Der Mieter, der seine Rechte aus dem Mietvertrag an den Untermieter abtritt.
- Zessionar
- Der Untermieter, der die Rechte und Pflichten aus dem abgetretenen Mietvertrag übernimmt.
- Freistellung
- Eine vertragliche Vereinbarung, nach der eine Partei die andere vor Haftung und Schadensersatzansprüchen bewahrt.
- Schadloshaltung
- Eine Verpflichtung einer Partei, die andere für Verluste oder Schäden zu entschädigen.
- Essentialia negotii
- Die wesentlichen Vertragsinhalte, die bei einer rechtsgültigen Abtretung übertragen werden müssen.
- Bestandteil des Mietvertrags
- Einrichtungen oder Gegenstände, die fest mit der angemieteten Immobilie verbunden sind und zur Ausstattung gehören.