❌ Zu kurze Einberufungsfrist — weniger als 2 Wochen vor der Versammlung
Warum es wichtig ist: Dies verstößt gegen deutsches Aktienrecht und macht die Versammlung anfechtbar.
Fix: Halten Sie mindestens 2 Wochen Vorlaufzeit ein; bei Satzungsänderungen ggf. 3 Wochen.















