- Progressive Disziplin
- Gestaffeltes Disziplinarverfahren, das mit milder Maßnahme (Verweis) beginnt und bei fortgesetztem Fehlverhalten zu stärkeren Maßnahmen führt (Verwarnung, Abmahnung, Kündigung).
- Disziplinargespräch
- Privates Gespräch zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter, in dem ein Verstoß oder Leistungsmangel angesprochen und Verbesserungsschritte vereinbart werden.
- Dokumentation
- Schriftliche Aufzeichnung aller wichtigen Punkte eines Disziplinargesprächs (Datum, Grund, Äußerung des Mitarbeiters, vereinbarte Maßnahmen).
- Verbesserungsplan
- Vereinbarung zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter über konkrete Ziele, Zeitrahmen und Unterstützung zur Verhaltens- oder Leistungsverbesserung.
- Verhältnismäßigkeit
- Arbeitsrechtliches Prinzip, dass eine Disziplinarmaßnahme in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten stehen muss.
- Verwarnung
- Schriftliche Disziplinarmaßnahme, die dem Mitarbeiter formal mitteilt, dass eine Leistungs- oder Verhaltensverbesserung erforderlich ist.
- Abmahnung
- Formale schriftliche Mitteilung, dass ein bestimmtes Fehlverhalten rügenswert ist und bei Wiederholung ernsthafte Konsequenzen drohen.
- Personalakte
- Amtliche Sammlung aller Unterlagen zu einem Mitarbeiter (Verträge, Leistungsberichte, Disziplinarmaßnahmen).
- Diskriminierung
- Ungerechte Behandlung eines Mitarbeiters aufgrund von geschützten Merkmalen (Rasse, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung).
- Beweislast
- Die Pflicht, Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter mit Fakten und Dokumenten nachzuweisen (z. B. Daten, Zeugen, Aufzeichnungen).
- Betriebsrat
- Gremium von Mitarbeitern, das in Deutschland bei Disziplinarmaßnahmen angehört werden muss, um Fairness zu gewährleisten.